Die CDU/CSU-Fraktion macht sich für eine Überarbeitung des Gesetzes zur
Förderung der Steuerehrlichkeit stark. In einem Antrag fordert sie von der
Bundesregierung, den geplanten Kontenabruf durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht "auf das unbedingt notwendige Maß" zu begrenzen.
Zudem seien die Betroffenen über derartige Vorgänge "zeitnah" zu unterrichten,
um das verfassungsrechtliche Grundrecht der "informationellen Selbstbestimmung"
nicht zu verletzen. Ebenso verlange die Union die Korrektur handwerklicher
Fehler. So müssten die noch nicht vorhandenen technischen Voraussetzungen
umgehend geschaffen werden und eine Klärung erfolgen, "welche anderen Behörden"
überhaupt als abrufberechtigt gelten.
Am sinnvollsten ist laut CDU/CSU jedoch die Umsetzung einer umfassenden
Steuerreform, um so die Steuerehrlichkeit zu erhöhen und zugleich die
Notwendigkeit von Kontenabrufen zu verringern.
Der Bankenverband hatte unter Berufung auf das Rechenzentrum der Banken
behauptet, dass bereits drei Wochen nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur
Förderung der Steuerehrlichkeit" die Finanzämter täglich 2.000 Kontenabfragen
bei den Großbanken
stellen.
Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion,
bezweifelt allerdings die Zahlen. Sie beruhten auf einer Hochrechnung, die
nichts mit der Realität zu tun habe. Auch die Deutsche Steuergewerkschaft geht
von völlig niedrigeren Größenordnungen aus. Von bundesweit 40 bis 50 Abfragen
pro Tag, die auf das neue Gesetz zurückgehen, spricht der
Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar.
(ad)