Private Haftpflicht hilft bei Wurm- und Virenschäden
HUK-COBURG will bei Versand elektronischer Daten schützen
Wer mit Viren oder Würmern verseuchte Dateien an Dritte versendet, kann für mögliche Schäden bei den Empfängern belangt werden. Mit einer neuen Privathaftpflicht-Versicherung der HUK-COBURG Versicherungsgruppe soll man sich vor solchen finanziellen Unannehmlichkeiten nun schützen können.
Dazu hat die HUK-COBURG den Leistungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung kostenlos auf den Versand elektronischer Post ausgedehnt - bestehende Verträge lassen sich entsprechend erweitern. Einen Markt sieht die Versicherungsgruppe in der ständig wachsenden Zahl der Internetnutzer und einhergehenden steigenden Schäden durch Softwareschädlinge. "Auch wer unwissentlich eine verseuchte Datei weitergibt, kann für den Schaden des Empfängers haften. Denn dem Gesetz nach muss derjenige, der einen Schaden schuldhaft verursacht, dafür geradestehen", so die HUK-COBURG.
Mit der neuen privaten Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG Versicherungsgruppe soll man entsprechend gegen die Folgen solcher "Missgeschicke" geschützt sein. Einen Virenscanner kann man sich damit aber natürlich nicht ersparen, denn einen solchen setzt die Versicherung voraus. Es geht eher um Fälle, in denen die erträglichen Schutzmaßnahmen nicht gegriffen haben.






Kleine Info für die Nicht-Rechts-Experten: 1. Schuldhaftes Handeln nach 823 BGB beginnt...
Im ersten Satz der zitierten HUK-Aussage steckt die Lösung aller Fragen: "Auch wer...
Das ist ja mal ein billiger Einschluß. Für die HUK. Denn wo keine Haftung, da keine...
SMTP server müssen nicht reinschreiben von wem die Mail stammt. Anonymizer gibts...
Absender IP muss aber nicht im Header stehen. Denn der SMTP Server muss nicht...
Kommentieren