Abmahnungen für Handel mit Gmail-Einladungen
Wie Daniel Giersch angibt, habe er bereits im Herbst 2004 Kontakt mit Google in den USA aufgenommen, um das nach der Ankündigung von Gmail zu erwartende Markenrechtsproblem im Vorfeld zu klären. Google habe darauf aber nicht reagiert, was Google Deutschland dementiert und angibt, dass es sehr wohl Gespräche gab. Diese seien aber ins Stocken geraten und konnten dann nicht weitergeführt werden. Worum es in den Verhandlungen ging, ist nicht bekannt. Gegenüber Golem.de betonte Daniel Giersch: "Ich will meine Marke nicht an Google verkaufen."
Ausdrücklich wies Giersch darauf hin, dass nur solche Gmail-Nutzer abgemahnt wurden, die in großer Anzahl mit Gmail-Einladungen gehandelt haben, so dass ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Wer Gmail-Einladungen kostenlos verteilt, hat demnach derzeit nichts zu befürchten. Google Deutschland bedauert, dass Daniel Giersch nicht direkt mit dem Unternehmen in Kontakt tritt, um so zu einer Lösung zu kommen. Für die EU hat Google die Marke Gmail eintragen lassen, wogegen Daniel Giersch nach Auskunft seines Rechtsanwalts vorgegangen ist und die Löschung der Marke beantragt hat.
Obwohl Google in der Gmail-Policy den Handel mit Gmail-Einladungen verbietet, ging der Suchmaschinenprimus bislang nie dagegen vor, dass Gmail-Einladungen etwa über eBay oder eigens eingerichtete Webseiten feilgeboten wurden.
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Hallo ! Ich überlege zu GMail zu wechseln ! Einige Fragen habe ich noch ! 1) Kann ich...
Ich habe Problem, my pc zeigt that I have a remote administration.. from the address 127...
Ich habe Problem, my pc zeigt that I have a remote administration.. from the address 127...
hallo.. hier gibts ein paar nützlich infoseiten zu dem fall: http://www.mail-abmahnung.de...
http://www.loehrki.de/abmahnwahn/viewtopic.php?t=18
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