Musikindustrie droht Heise (Update)

"Gebrauchsanleitungen" für illegale Kopierschutzknacker sind unzulässig

Das Urheberrechtsgesetz verbietet nicht nur die Herstellung und jede Form des Vertriebs von Software zum Knacken eines Kopierschutzes, sondern auch Umgehungsanleitungen und die Bewerbung von entsprechender Software. Doch genau dies werfen die deutschen Phonoverbände dem Heise-Verlag vor. In einem Online-Beitrag habe der Verlag ausführlich dargestellt, wie man sogar neue Kopierschutzsysteme "knacken" kann.

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Vor allem, dass Heise einen Link auf die dazu notwendige Software mitliefert, missfällt offenbar der Musikindustrie. "Heise ermöglicht dem vor dem deutschen Gesetzgeber in die Karibik geflüchteten Hersteller aber nicht nur die hier verbotene Verbreitung seiner illegalen Software, sondern lässt ihn in dem 'Bericht' auch noch ausgiebig für sein illegales Produkt werben ('Wir knacken den Kopierschutz')", heißt es von Seiten der Phonoverbände.

Dabei geht es offenbar um einen Artikel über die Software "AnyDVD", durch den sich die Vertreter der Musikindustrie in ihren Rechten verletzt sehen. "Nachdem der - sonst durchaus für seine Seriosität bekannte - Verlag nicht freiwillig einlenkte, wurde er durch die beauftragte Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte heute formell abgemahnt. Sollte sich der Verlag nicht einsichtig zeigen, wird ein Gerichtsverfahren folgen", heißt es in einer Pressemitteilung der deutschen Phonoverbände.

Gegenüber Golem.de bestätige Heise-Justiziar Jörg Heidrich die Abmahnung, konnte aber noch keine Stellungnahme abgeben.

Dr. Thorsten Braun, Syndikus der deutschen Phonoverbände, will mit der Abmahnung und deren offensiver Kommunikation aber offensichtlich vor allem andere von entsprechenden Berichten abhalten: "Wer den Willen des Gesetzgebers und die Bemühungen von Kreativen und Produzenten, ihre Leistungen gegen unkontrolliertes Kopieren zu schützen, durch solche 'Berichte' untergräbt, muss mit einer Abmahnung rechnen", so Braun. Auch die Pressefreiheit sei kein Freibrief, Anleitungen und Hilfestellungen für illegale Handlungen seien unzulässig und hätten nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun, unterstreicht Braun den Standpunkt der deutschen Phonoverbände.

Nachtrag vom 28. Januar 2005 um 12:36 Uhr:
Mittlerweile hat sich Heise öffentlich zu der Abmahnung geäußert: "Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist. Einen Link auf die Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos", erklärt Christian Persson, Chefredakteur von heise online auf der Webseite des Verlags.


der andere... 24. Mai 2008

Hallo "von einem Verbindungsstudenten " denkst du echt so gerade aus gegen die wand? es...

bbbbbbbbbbbhhhh... 21. Feb 2008

bastler 11. Dez 2007

modus 22. Mär 2006

Hallo, ich bin auf der Suche nach einer mp3-Version dieses Liedes. Allerdings nicht...

Hans 04. Okt 2005

Dies stimmt leider nicht, dass Lied stammt aus der Revolutionärszeit um 1848, als in...

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Das Thomas Promny Blog / 01. Feb 2005

DOS gegen Heise.de

Dimension 2k / 28. Jan 2005

News-Flash

filesharing-news.de - P2P, MP3, DSL ... / 28. Jan 2005

heise.de durch deutsche Phonoverbände abgemahnt



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