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Half-Life 2: Verbraucherschützer mahnen Vivendi und Valve abInternetverbindung als Hinweis auf Beschränkungen nicht ausreichend?
Die Verbraucherschützer werfen Vivendi Universal Games und Valve in den Golem.de vorliegenden Abmahnschreiben vor, auf der deutschsprachigen Verpackung bei den Systemvoraussetzungen nur den Stichpunkt "Sonstiges - Internetverbindung" angegeben zu haben. Dies sei jedoch irreführend, so der vzbv: "Unter dem Begriff 'Internetverbindung' versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, dass, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von
jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann."
Tatsächlich könne das Spiel Half-Life 2 nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Das Spiel sei mit dem erworbenen Datenträger nicht alleine nutzbar; die Softwarevertriebsplattform Steam werde zwangsweise installiert und lade über das Internet wichtige Programmteile für das im Laden gekaufte Spiel herunter. Die zur Nutzung erforderliche Seriennummer, die Steam verlangt, ist dabei an eine Person gebunden. Dem Käufer werde damit die Möglichkeit genommen, das Spiel später gebraucht weiterzuverkaufen. "Ein Hinweis auf diese gravierenden außergewöhnlichen Einschränkungen erfolgt nicht auf der Verpackung des Spiels", mahnt der vbzv. Der allgemeine Hinweis auf die Erforderlichkeit einer Internetverbindung sei stattdessen irreführend und völlig intransparent. Der zweite Punkt auf der am 24. Januar 2005 an Vivendi und Valve gegangenen strafbewehrten Unterlassungserklärung ist das "Steam Subscriber Agreement", das nur in englischer Sprache vorliegt. Bei Verträgen mit einem inländischen Verwender und dessen deutschen Kunden setze die Verständlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) voraus, dass diese in deutscher Sprache abgefasst sind. Dem vzbv lägen jedoch nur englischsprachige AGB-Texte vor. Die Klausel "This Agreement is written only in the English language, which language will be controlling in all aspects" erwecke aber den Eindruck, dass die AGB trotz fehlender Einbeziehung gelten würden und sei demnach unwirksam. In einem Punkt hat der vzbv sich allerdings geirrt - die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass das Spiel nur auf einem Rechner und nicht auch weiteren Systemen installiert werden kann. Steam erlaubt es, einen Account auch auf mehreren Rechnern zu nutzen - auf nur einem davon darf Half-Life 2 aber gleichzeitig laufen. Der Verbraucherschutzdachverband fordert Vivendi und Valve mit der Abmahnung auf, nicht mehr mit dem knappen Hinweis "Systemvoraussetzungen... Sonstiges... Internetverbindung" für Half-Life 2 zu werben, ohne darüber aufzuklären, dass das Spiel nach Registrierung nicht weitergegeben werden kann und auch der Verkauf des Benutzerkontos nicht möglich ist. Zudem dürfe nicht mehr behauptet werden, dass die englischsprachigen AGBs in jeder Hinsicht wirksam seien. Sollten Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, die Mängel aber nicht ausbessern, droht ihnen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Vivendi Universal Games Deutschland konnte gegenüber Golem.de noch keine Stellungnahme abgeben. (ck)
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