OLG Karlsruhe: Ausfiltern von E-Mails ist strafbar

Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat in einem Urteil entschieden, dass das Ausfiltern von E-Mails strafbar ist. Im konkreten Fall gab das Gericht der Klage eines ehemals bei einer Hochschule in Baden-Württemberg tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiters statt.

Anzeige

Nach dessen Ausscheiden im Jahre 1998 hatte er über die Mail-Server der Hochschule weiterhin mit dort tätigen Dozenten, Wissenschaftlern und Freunden Kontakt gehalten und so z.B. auch über Vereine weitergeleitete Nachrichten Dritter auf seinem Privatrechner erhalten. Im Herbst 2003 wurde ihm seitens der Hochschule die Benutzung der Kommunikationseinrichtungen untersagt, gleichzeitig wurden alle an ihn gerichteten oder von ihm stammenden Nachrichten, in welchen sein Name im Adressenfeld vorkam, technisch ausgefiltert, ohne dass andere Absender oder Empfänger hiervon unterrichtet worden waren.

Die Staatsanwaltschaft hat im Januar 2004 die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts der Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses nach § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB abgelehnt (§ 152 Abs. 2 StPO), weil das Unterdrücken derartiger Sendungen nur bei Unternehmen strafbar sei und eine Hochschule als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht als solches angesehen werden könne. Anders sah dies nun der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Der Begriff des Unternehmens i.S.v. § 206 StGB sei weit auszulegen, denn nur ein solches Verständnis könne dem Gesetzeszweck gerecht werden, das subjektive Recht des Einzelnen auf Geheimhaltung des Inhalts und der näheren Umstände des Postverkehrs und seinen Anspruch auf Übermittlung von Sendungen zu schützen. Als Unternehmen sei danach jede Betätigung im geschäftlichen Verkehr anzusehen, die nicht ausschließlich hoheitlich erfolge oder auf eine rein private Tätigkeit beschränkt sei. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht komme es dabei nicht an.

Der 1. Strafsenat hat die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft angeordnet. Diese muss nun unter anderem klären, ob das Ausfiltern von E-Mails unbefugt war oder hierfür ein Rechtfertigungsgrund, wie etwa die Befürchtung der Infiltration von Viren, zur Verfügung stand (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 1 Ws 152/04). Soweit ersichtlich, handelt es sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zur Strafbarkeit des Ausfilterns von E-Mails.

Verletzungen des Post- oder Fernmeldegeheimnisses von Mitarbeitern in Post- oder Telekommunikationsdienste erbringenden Unternehmen werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft.


CE 20. Jan 2005

Stimmt, wie manche auf den Vergleich mit Spammern kommen können? Die Uni hätte die...

X ChrisX 19. Jan 2005

Der Vergleich hinkt aber ganz stark... Wenn ich dir mein Telefon ausleihe und dir danach...

Wolo 19. Jan 2005

Mein Admin liest meine Post vermutlicha auch immer mit, ich wünsche im viel Spaß dabei...

Schranzi 19. Jan 2005

Da stimme ich Dir zu 100% zu. Neulich als im Gespräch war schon bei kleinen verbrechen...

shipsi 19. Jan 2005

Wichtig ist, dass es sich um eine private Nachricht gehandelt hat, also keine Nachricht...

Kommentieren




Anzeige
  1. Referent (m/w) - Technischer Marktzugang
    Siemens AG, München
  2. Softwareentwickler Java (m/w)
    Payment Network AG, Wetzlar bei Frankfurt
  3. Testmanager / Teamleiter für Verbundtests von Werkzeugketten (m/w)
    dSPACE GmbH, Paderborn
  4. Senior Web Developer (m/w)
    Zieltraffic AG, München

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Tablet-Nachfolger

    iPad-3-Teile aufgetaucht

  2. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  3. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  4. ProLiant Gen8

    HP macht Server unabhängig

  5. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 13:50 Uhr

  3. Kommentare: 187 | letzter Beitrag 17:46 Uhr

  4. Kommentare: 121 | letzter Beitrag 17:55 Uhr

  5. Kommentare: 100 | letzter Beitrag 18:09 Uhr

Mehr


  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  3. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  4. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  5. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS

  6. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  7. Thermosensor

    Schmetterlingsflügel macht Wärme sichtbar

  8. Deutsche Gamestage

    Call for Papers der Quo Vadis verlängert

  9. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr

  10. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Eye-Tracking: Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple
Eye-Tracking
Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple

Apple hat in den USA einen Patentantrag eingereicht, der eine Benutzeroberfläche beschreibt, die sich der Position des Nutzers vor dem Bildschirm anpassen kann. Die Frontkamera erfasst den Blick des Anwenders und ändert zum Beispiel den Schattenwurf der Icons.

  1. Nicht-Abwerbe-Pakt Google hat mit Apple und Intel gemauschelt
  2. John Browett Apple will mit neuem Chef seine Ladenkette ausweiten
  3. Airport Utility 6 Apple reduziert Funktionsumfang seiner Routersoftware

Test PS Vita: Ausstattungswunder mit Speicherproblem
Test PS Vita
Ausstattungswunder mit Speicherproblem

Zwei Analogsticks und starke Grafik, Berührungs- und Bewegungssteuerung, UMTS und Bluetooth: Sony Computer Entertainment packt in den Nachfolger der Playstation Portable so gut wie alles, was irgendwie Sinn ergibt - nur Speicher etwa für Savegames fehlt der PS Vita von Haus aus.

  1. Playstation Network Umbenennung der Konten und neue Firmware

Bing, Blekko, Duck Duck Go: Googeln ohne Google?
Bing, Blekko, Duck Duck Go
Googeln ohne Google?

Die überarbeitete Version der Google-Suche "Search, plus Your World" hat heftige Debatten ausgelöst. Vor allem der Datenschutz steht mal wieder im Vordergrund der Kritik. "Geht es eigentlich auch ohne Google?", fragen sich daher viele Nutzer. Der Blogger Marcel Weiß hat es 18 Monate lang getestet.

  1. "Focus on the User" Facebook und Twitter zeigen Google, wie soziale Suche geht
  2. Neuer Algorithmus Google straft Seiten mit zu viel Werbung ab
  3. Theseus-Projekt Quote soll die erste Zitate-Suchmaschine Deutschlands werden

Zum Artikel