Datenschutz für Arbeitslose ausgehebelt?

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"Bis heute liegt nicht einmal ein Konzept über die Löschung nicht mehr benötigter Daten vor. Der eklatanteste Fehler liegt aber darin, dass lesende Zugriffe auf diese bundesweite Datenbank nicht protokolliert werden. Dies hat zur Folge, dass massenhaft illegal Daten abgezogen werden können, ohne dass dies im Nachhinein rekonstruierbar wäre. Dies ist zusätzlich heikel wegen des Umstandes, dass über A2LL auf weitere Datenbanken der BA zugegriffen werden kann", heißt es in einer Mitteilung des ULD.

Diese Probleme der Bundesagentur (BA) und damit der Arbeitslosen würden deshalb zum 1. Januar 2005 auch zu Problemen der Bundesländer, wenn - wie z.B. in Schleswig-Holstein - flächendeckend nicht mehr die BA, sondern Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Kommunen für das Arbeitslosengeld zuständig werden sollen. Da den ARGEn kaum etwas anderes übrig bleibe, als A2LL zu übernehmen, seien sie deshalb faktisch gezwungen, mit einem datenschutzwidrigen Programm zu arbeiten. Auf ihre Daten, für die sie rechtlich verantwortlich sind, können ungehindert fremde Dienststellen zugreifen, selbst eine die Administration der Programme könne nicht gesteuert werden, da hierüber die BA regiere.

"Für diesen praktizierten bundesweiten Datenaustausch gibt es keine gesetzliche Grundlage. Bei der Verabschiedung des neuen Sozialgesetzbuches II (SGB II) hat man zwar der BA fast uferlose Datenbeschaffungbefugnisse eingeräumt. Die ARGEn und die Kommunen hat man dagegen einfach vergessen", bemängelt das ULD.

"Es ist die Pflicht der Datenschützer, auf diese katstrophalen Umstände hinzuweisen. Uns geht es nicht darum, Hartz IV zu Fall zu bringen. Wohl aber geht es uns darum, dass Arbeitslose beim Datenschutz nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden, so wie dies bisher von der BA gehandhabt wurde", so Weichert. Bundesagentur und Bundeswirtschaftministerium müssten handeln - die BA, indem sie endlich Formulare und Software gemäß gängigen Datenschutzstandards nachbessere, und die Politik, indem sie Datenschutzregeln erlasse, die diesen Namen verdienen würden. Die bisherigen Regeln, die jedem Hilfeempfänger misstrauen würden, als sei er ein Betrüger, müssten dabei revidiert werden.

Laut einer Focus-Meldung vom 12. Dezember 2004 gibt es mit dem neuen Arbeitslosengeld auch weniger Datenschutz für HIV-Infizierte und Aidskranke: Diese bezogen bisher ihre gesundheitlich begründeten Mehrbedarfszuschläge über das Sozialamt; in Zukunft sei hierfür die Bundesagentur für Arbeit zuständig und die HIV-Infektion wäre den Arbeitsvermittlern nur dann zu verschweigen, wenn man auch auf seine zusätzlichen Bezüge verzichtet.

 Datenschutz für Arbeitslose ausgehebelt?

Schwachus Matikus 14. Feb 2007

Ist eine dieser berühmten Einwahlsoftware-Seiten? :D

ifvc 14. Feb 2007

Falls jemand hilfe bei der erstellung von berwerbungsunterlagen oder bei der erstellung...

applè 14. Jan 2005

ich errinnere mich an die goldenen 80iger hier in deutschland, ich denke da war die welt...

Yüksel 14. Jan 2005

Ich den du machst da einige fehler. gerne kann ich dir sagen wo 1- erstmal die Diäten und...

ich 23. Dez 2004

ui, das kann nach hinten losgehen. wenn man es wirklich auf eine Versicherungsleistung...

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