US-Gericht: Verbot von Bootlegs verfassungswidrig

Verbot von Live-Aufnahmen führt zu unbeschränktem Urheberrecht

Seit 1994 verbietet ein Bundesgesetz in den USA die Anfertigung von Bootlegs auf Konzerten gegen den Willen der Künstler. Ein US-Bezirksgericht erklärte das entsprechende Gesetz nun aber für illegal.

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Die US-Verfassung sieht vor, dass Urheberrechte nur für eine begrenzte Zeit gewährt werden dürfen, doch genau dem stehe das Verbot von Bootlegs entgegen, so das Gericht. Mit dem Gesetz werde den Künstlern ein unbegrenzter Schutz ihrer Urheberrechte eingeräumt, so das Gericht.

In dem Verfahren war die RIAA zusammen mit den Strafverfolgungsbehörden gegen Jean Martignon vorgegangen, der nach Ansicht der RIAA unerlaubte Aufnahmen von Live-Konzerten in seinem Laden und per Internet verkauft hatte.

Unabhängig von einem Verbot der Live-Aufnahme sind Komposition und Text der Musik aber durch Urheberrecht geschützt.


Nobis 01. Nov 2004

Hmmmm cool und den Schutz der Texte kann man umgehen indem man die CD's bei der GEMA...

brusch 27. Sep 2004

ein lichter Moment...

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