Google darf weiter AdWord-Werbung mit fremden Namen schalten
Vielmehr ist nach Meinung der Klägerin die Frage zu beantworten, ob es generell zulässig sein soll, dass ein Werbefläche zur Verfügung stellendes Unternehmen von den Aufwendungen eines Markeninhabers partizipieren können soll, indem es Werbenden ermöglicht, Markennamen für eigene Werbung als Suchwort zu verwenden. Schließlich nehme der Markeninhaber mit Anmeldung, Pflege und Aufbau einer Marke nicht unerhebliche finanzielle Aufwendungen auf sich, von der beim derzeitigen Modell nicht nur das Werbefläche bereitstellende Unternehmen, sondern auch die Werbenden profitieren, so die Argumentation.
Die metaspinner media GmbH ist nach wie vor der Auffassung, dass dies nicht grenzenlos zulässig sein sollte. Zumindest ab dem Zeitpunkt, an dem der Markeninhaber Google über eine solchermaßen unzulässige Werbung informiert wurde, sollte Google selbst tätig werden. Unterlasse Google dies, so solle Google auch selbst haften.
Der Geschäftsführer der metaspinner GmbH, Herr Christoph Berndt: "Wir müssen jetzt die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und dann entscheiden, wie wir unsere Marken vor solchen Übergriffen schützen können. Es ist nicht einsehbar, dass unsere unternehmerischen Initiativen durch eine solche Werbemethode unterlaufen, ausgenutzt und unsere Nutzer in die Irre geführt werden können."
Rechtsanwalt Stefan Maas: "Es drängt sich ein wenig der Eindruck auf, dass hier eine Stimmung und nicht die zu Grunde liegenden Sach- und Rechtsfragen für die Entscheidung maßgeblich waren. Selbstverständlich werden wir für alle weiteren Schritte die Begründung genau analysieren. Für uns ist dieser Fall noch lange nicht beendet. Zunächst haben wir einen Punktsieg gelandet, nunmehr Google."
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muss ich dass emblem entfernen wenn ich es auf dem müll schmeisse sonSchmannnnnnn
Wenn eine tolle Frau Benno sucht und ich habe mit einen Trick erreicht das Sie EKO...
Moment mal, immer langsam. Wenn ein Anzeigenkunde mit Keywords wirbt, die u.a. den Namen...
Kein Problem... Ruf an ! Briefmarken+Münzen Gerhard Schröder (0 40) 38 37 67...
Es geht nicht darum, dass dies vorher zu prüfen ist. Es geht darum, dass wenn Google über...
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