Zoll auf DVI-Displays zunächst gestoppt

Finanzministerium zieht Schreiben der Zollverwaltung zurück

Das Bundesfinanzministerium hat vorläufig einen neuen Einfuhrzoll auf Flachbildschirme gestoppt. Das Ministerium zog jetzt mehrere Schreiben der Zoll- und Finanzverwaltungen zurück, in denen die Zollpflicht erklärt worden war. Entsprechend zufrieden zeigt sich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), der in der vergangenen Woche vor einem Preisanstieg für Flachbildschirme gewarnt hatte.

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Die verantwortliche Zolltechnische Prüf- und Lehranstalt München habe auf Wunsch der EU-Kommission den Importeuren von Computermonitoren in den vergangenen Tagen mitgeteilt, dass die bisherige Zollbefreiung für Flachbildschirme entfalle. Damit hätten die Importeure 14 Prozent Einfuhrzoll zahlen müssen. Betroffen wären alle LCDs mit einem DVI-Eingang.

Der jetzt erfolgte Widerruf des Finanzministeriums ist jedoch nur vorläufig. Entscheidend ist das abschließende Urteil der EU-Kommission. Sie hatte im Frühjahr zunächst Plasmabildschirme mit DVI-Schnittstelle als zollpflichtig klassifiziert, da mit diesen überwiegend Filme und Videos betrachtet werden. Inzwischen stuft die Kommission auch LCDs mit DVI-Anschluss als Unterhaltungselektronik ein, was zur Zollplicht führt.

Nach Ansicht des BITKOM widerspricht die Sichtweise der EU internationalem Handelsrecht. In dem 1996 unterzeichneten "Information Technology Agreement" (ITA) der Welthandelsorganisation hat sich auch die EU verpflichtet, keine Einfuhrzölle auf IT-Produkte zu erheben. Dieses soll die Entwicklung und Verbreitung der Informationstechnik fördern. "LCDs auf Grund des digitalen Signaleingangs zu Unterhaltungsprodukten zu erklären, ist sachfremd", kritisiert der Verband.

Der BITKOM schlägt hingegen vor, anhand eines Katalogs mit technischen Kriterien die Differenzierung zwischen IT- und Unterhaltungselektronik-Monitoren vorzunehmen. Diesen Vorschlag hat die EU bisher jedoch nicht aufgegriffen.


lutz 14. Mai 2006

Da beide wohl zur totalen Kontrolle von Unterhaltungsmedien genutzt werden, wäre es doch...

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