Lawrence Lessig bittet um Hilfe für Klage gegen Urheberrecht

Beispiele für Schäden durch Copyright-Beschränkung gesucht

Unter dem Namen Kahle v. Ashcroft sorgt in den USA seit einiger Zeit ein Gerichtsverfahren für Furore, mit dem auf die verfassungsrechtlichen Probleme des seit 1976 existierenden, bedingungslosen Urheberrechts hingewiesen werden soll, durch das alle künstlerischen Werke automatisch Urheberrechtsschutz genießen. Lawrence Lessig, der wohl bekannteste Wortführer gegen diese Urheberrechts-Automatik, hat nun die Öffentlichkeit dazu aufgerufen, Beispielfälle aufzuzählen, in denen das Urheberrecht ihre tägliche Arbeit und Kreativität einschränkt. Diese Fälle sollen dann vor Gericht als Argumente gegen die Automatik eingebracht werden.

Anzeige

Hatten die USA früher ein bedingtes Urheberrecht, in dem Urheber ihre Rechte anmelden und registrieren mussten, gilt seit 1976 ein bedingungsloses Urheberrecht. Das Problem dabei ist nun, dass somit auch viele Werke urheberrechtlich geschützt sind, für die eine kommerzielle Verwertung gar nicht mehr denkbar ist - unter anderem Bücher, die schon seit Jahren nicht mehr gedruckt werden.

Archive leiden somit darunter, dass sie diese Werke nicht ohne weiteres in ihre Sammlung aufnehmen können - dafür müsste zunächst der Rechteinhaber ausfindig gemacht und das Urheberrecht geklärt werden, was einen immens großen Verwaltungsaufwand darstellt und in vielen Fällen kaum zu bewerkstelligen ist. Unter dem alten Urheberrechtssystem hingegen wäre ein Großteil dieser kommerziell nicht interessanten Werke kaum registriert worden und hätte so archiviert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.

Die Argumente von Lessig und seinem Team zielen daher darauf ab, dass durch den bestehenden automatischen Urheberrechtsschutz für kommerziell nicht mehr verwertbare Werke zwar viele Personen wie Archive und Künstler in ihrer Arbeit massiv behindert werden, letztendlich aber niemand von dieser Behinderung profitiert - auch nicht diejenigen, die das Copyright an diesen Werken besitzen.

Man hat daher eine 'Kahle v. Ashcroft submission site' eingerichtet, auf der die Öffentlichkeit aufgerufen ist, Beispiele zu nennen, wie sie selbst unter dem automatischen Urheberrecht leidet. Wer beispielsweise ein nicht mehr erhältliches Buch, einen Film oder ein Musikstück verwenden wollte, dies aber nicht konnte, weil er beispielsweise nicht in der Lage war, den Urheberrechtsinhaber ausfindig zu machen oder die Kosten für die Suche nach diesem zu hoch gewesen wären, soll diese Story auf der Website einreichen, um den Prozessführenden so wertvolles Material an die Hand zu geben. Dies will man dann im weiteren Verlauf des Verfahrens vor Gericht einbringen.


Kommentieren




Anzeige
  1. Software Developer (m/w) – LINUX EXPERT
    OMICRON electronics GmbH, Klaus (Austria)
  2. Senior Software-Entwickler .NET (m/w)
    IDpendant GmbH, Unterschleißheim bei München (Reisebereitschaft)
  3. Senior Web Developer (m/w)
    Zieltraffic AG, München
  4. Business- / Service-Analyst (m/w)
    ADAC e. V., München

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Radeon HD 7770 und 7750 im Test

    Die Grafikkarte mit 1 GHz für 159 Euro

  2. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  3. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  4. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  5. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 201 | letzter Beitrag 08:32 Uhr

  3. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 14.02. 13:50

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 14.02. 12:39

  5. Kommentare: 101 | letzter Beitrag 02:39 Uhr

Mehr


  1. Adobe

    Photoshop CS6 mit Content-Aware Move

  2. Google

    Wir haben den größten DNS-Dienst

  3. Lensbaby

    Teleobjektiv mit absichtlicher Unschärfe

  4. Smartphone-App

    Remove löscht störende Menschen im Bild

  5. Radeon HD 7770 und 7750 im Test

    Die Grafikkarte mit 1 GHz für 159 Euro

  6. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  7. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  8. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  9. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  10. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Spielebranche: Diskussion über "stinkende Gamer"
Spielebranche
Diskussion über "stinkende Gamer"

Nach der Gamescom 2011 löste ein TV-Bericht von RTL über angeblich schlecht riechende Gamer Empörung aus. Jetzt folgt die Aufarbeitung der Szene beim Games Culture Circle in Berlin.

  1. Umfrage Zuschauer wollen mehr HD-Programme
  2. Golem.de guckt Wärmegedämmte Verschwörungstheorien
  3. Golem.de guckt George Orwell und der nigerianische Wahlkampf

Pegatron: Übt Apple Druck auf OEM-Hersteller von Ultrabooks aus?
Pegatron
Übt Apple Druck auf OEM-Hersteller von Ultrabooks aus?

Chinesischen Berichten zufolge gibt die frühere Asus-Tochter Pegatron die Fertigung der Zenbooks ab. Grund soll Druck von Apple sein, das Pegatron mit einem Entzug von iPad-Aufträgen gedroht haben soll.

  1. Wegen Ivy Bridge Die Preise für Ultrabooks fallen
  2. Ultrabook Erste Benchmarks von Intels Ivy Bridge ULV
  3. Trinity AMDs Ultrabook-Erwiderung vielleicht erst im Juni 2012

Desktop-Roadmap: Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor
Desktop-Roadmap
Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor

Mozilla hat seine Roadmap für die Desktopversion von Firefox aktualisiert und plant demnach für 2012 zahlreiche Neuerungen. Firefox bekommt ein Login, soll als Metro-Version für Windows 8 umgesetzt werden, Nutzer besser vor Tracking schützen und schneller werden.

  1. Browser Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen
  2. Firefox Neue Seite für neue Tabs
  3. Firefox Updates in aller Stille

Zum Artikel