Bizarrer Namensstreit um Googelb

Varetis will sich gegen einstweilige Verfügung der DeTeMedien wehren

Am 15. Oktober 2004 soll eigentlich unter dem Namen "Googelb" ein neuer Online-Katalog speziell für kleine und mittelständische Firmen starten, doch der Name sorgt schon im Vorfeld für einen bizarren Namensstreit. Nachdem die Telekom-Tochter DeTeMedien vor der Dritten Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens Googelb erwirkt hat, wollen die Macher hinter Googelb zunächst unter einem anderen Namen starten, zugleich aber gegen die einstweilige Verfügung vorgehen.

Anzeige

Der Streit entzündet sich dabei an der Farbe Gelb: "Im Waren- und Dienstleistungsbereich von Branchenverzeichnissen weisen sowohl die benutzte Farbe Gelb als auch das Wort 'Gelb' auf die Marken der Gelben Seiten hin", begründet das Gericht seine Entscheidung. Die Varetis AG, die hinter der Online-Konkurrenz zu den Gelben Seiten steckt, kündigte nun aber an, sich gegen diese Entscheidung zur Wehr zu setzen.

"Eine einstweilige Verfügung ist nicht das letzte Wort. Wir werden zum einen gegen diesen Beschluss angehen und zum anderen die Löschung der Marke 'Gelbe Seiten' beantragen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir damit Erfolg haben werden, denn in allen anderen Ländern Europas heißen Branchenbücher in der Übersetzung 'Gelbe Seiten'. Ein eindeutiger Beweis, dass es sich auch in Deutschland nicht um eine Marke handelt", so Dr. Klaus Harisch, Vorstandsvorsitzender der Varetis AG. Er verweist auch auf eine Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 4. Dezember 1998, in der festgestellt wird, dass eine Schutzfähigkeit nur für den Gesamtbegriff "Gelbe Seiten" in Betracht komme, nicht aber für das Wort "Gelb" allein.

Bei der Googelb/GoYellow sollen kleine und mittelständische Firmen für einen Euro am Tag einen Werbeeintrag platzieren und jederzeit neu gestalten können. Nutzer sollen das Verzeichnis im Gegensatz zu den gängigen Branchenbüchern und Suchmaschinen gezielt nach Marken und Produkten durchsuchen können.


Dibo 09. Jun 2004

warum hat Google den Namen nicht geschützt, denn Goo ist ja Bestandteil des Namens, oder...

Geldorado 31. Mai 2004

... daß jede Firma eine eigene für sich beanspruchen kann. Wenn Googelb (welche RAL- oder...

guert 27. Mai 2004

In meinem Wörterbuch findet sich z.B. unter Tempo: 1. Geschwin..., 2. Takt, 3.(Kurzw...

rem 26. Mai 2004

Falsch. Der Aufreger ist nicht die Strategie zur Markteinführung, sondern die Tatsache...

Assistend 26. Mai 2004

Da is AOL net so gut .. die ham auch den falschen tarif abgebucht .. aber sie haben es...

Kommentieren




Anzeige
  1. Testspezialist (m/w)
    PENTASYS AG, München und Frankfurt
  2. Software Developer (m/w) – LINUX EXPERT
    OMICRON electronics GmbH, Klaus (Austria)
  3. Softwareentwickler (m/w)
    DMG Automation GmbH, Hüfingen
  4. Qualitätssicherungs-Verantwo- rtliche/r IT-Projekte
    Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Tablet-Nachfolger

    iPad-3-Teile aufgetaucht

  2. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  3. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  4. ProLiant Gen8

    HP macht Server unabhängig

  5. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 200 | letzter Beitrag 22:07 Uhr

  3. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 13:50 Uhr

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 12:39 Uhr

  5. Kommentare: 100 | letzter Beitrag 18:09 Uhr

Mehr


  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  3. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  4. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  5. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS

  6. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  7. Thermosensor

    Schmetterlingsflügel macht Wärme sichtbar

  8. Deutsche Gamestage

    Call for Papers der Quo Vadis verlängert

  9. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr

  10. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Paypal: Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren
Paypal
Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

Zahlenden Nutzern der im Juni 2011 geschlossenen Filmplattform Kino.to drohen dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge Strafverfahren. Rechtsanwalt Udo Vetter befürchtet sogar Hausdurchsuchungen, "wenn die Strafverfolger sich auf glattes Parkett begeben". Noch im Februar 2012 will die GVU zudem gegen den Kino.to-Nachfolger Kinox.to Strafanzeige erstatten.

  1. Kino.to-Prozess Kein Unterschied zwischen Streaming und Herunterladen
  2. Kino.to Drei Jahre Haft wegen Links auf illegale Filmkopien
  3. Kino.to Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung

Club-Mate: Hack fürs Hirn
Club-Mate
Hack fürs Hirn

Es sprudelt, schäumt und schmeckt - nicht jedem. Macht nichts: Club-Mate ist Kult und aus der Hackerkultur nicht mehr wegzudenken. Wie es dazu kommen konnte, erzählt das Buch Hackerbrause.

  1. Retro-Gnome Cinnamon 1.2 stabilisiert API und Desktop
  2. Linux Mint Cinnamon wird wohl Standarddesktop
  3. 28C3 Hacker hinter feindlichen Linien

Desktop-Roadmap: Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor
Desktop-Roadmap
Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor

Mozilla hat seine Roadmap für die Desktopversion von Firefox aktualisiert und plant demnach für 2012 zahlreiche Neuerungen. Firefox bekommt ein Login, soll als Metro-Version für Windows 8 umgesetzt werden, Nutzer besser vor Tracking schützen und schneller werden.

  1. Browser Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen
  2. Firefox Neue Seite für neue Tabs
  3. Firefox Updates in aller Stille

Zum Artikel