Provider ermöglichte Festnahme des Phatbot-Schreibers (Upd.)

Schlund + Partner übergab Beweismaterialien an Ermittlungsbehörden

Wie Schlund + Partner erst jetzt in einer Pressemitteilung bekannt gab, unterstützte der Provider das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg bei der Festnahme des Urhebers des Phatbot-Wurms. So wurden wichtige Daten gesammelt und den Ermittlungsbehörden übergeben, als Ende Februar 2004 einige Web-Server bei Schlund + Partner Ziel der Wurmangriffe wurden.

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Bereits vor einer Woche nahmen Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg einen 21-jährigen Arbeitslosen in Lörrach fest. Er steht unter dem Verdacht, den Phatbot-Wurm geschrieben und in Umlauf gebracht zu haben. Bei drei weiteren Tatverdächtigen in Niedersachsen, Hamburg und Bayern wurden Hausdurchsuchungen vorgenommen, da diese mit dem Hauptverdächtigen bei der Entwicklung des Wurms zusammengearbeitet haben sollen.

Als einige Web-Server bei Schlund + Partner Ende Februar 2004 von dem Wurm angegriffen wurden, analysierten Systemadministratoren die Angriffe und fanden auf einem Server Spuren, die zur Ermittlung der Programmierer von Phatbot beitrugen. Die gewonnenen Informationen wurden den Ermittlungsbehörden übergeben. Unter anderem konnten den Ermittlern IP-Adressen genannt werden, die auf die mutmaßlichen Urheber des Wurms hingedeutet haben. Wegen der Angriffe auf die firmeneigenen Web-Server erstattete Schlund + Partner bei der Kriminalpolizei Karlsruhe Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Computer-Sabotage.

Nachtrag:
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen die Freilassung des 21 Jahre alten Hackers aus Schönau aus der Untersuchungshaft veranlasst. Er habe in früherem E-Mail-Verkehr zum Ausdruck gebracht, Deutschland wegen des anstehenden Wehrdienstes verlassen zu wollen. Dieser Umstand, seine persönliche Situation, die Straferwartung im eingeleiteten Strafverfahren sowie drohende Regressforderungen hätten die Annahme von Fluchtgefahr und somit den Erlass eines Haftbefehls gerechtfertigt. Der Fluchtgefahr könne aber nun auch durch weniger einschneidende Maßnahmen - die Abgabe der Ausweispapiere und regelmäßige Meldung bei der Polizei - begegnet werden, so dass der Beschuldigte vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont werden könne, wie die Staatsanwaltschaft in einer Presseerklärung mitteilte.


Pacman 17. Mai 2004

Nein, das nennt man "Gefahr im Verzug"

Meonie 17. Mai 2004

Schlund + Partner ohne Pressemitteilung. Selbst wenn man über die Inhalte der Seite wie...

:-) 17. Mai 2004

man kann sich nicht leise und unsichtbar durchs Intenet bewegen, jeder dort ist ein...

SoniC 17. Mai 2004

...privatinsolvenz zieht bei schulden, die aus straftaten resultieren nicht :P

buliwyf 17. Mai 2004

Schon mal was von Privatinsolvenz gehört? Er meldet sowas an, lebt 7 Jahren vom sozialen...

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