EU kontra Verwertungsgesellschaften für Musiklizenzierung
Jüngste Entwicklungen im Bereich der kollektiven Verwertung von Urheberrechten zeigen, dass die monopolistischen Strukturen, die traditionell in Europa auf nationaler Ebene vorherrschen, zum Schutz der Interessen von Rechteinhabern im Online-Bereich nicht erforderlich sind, so die Kommission. 2002 genehmigte die EU-Kommission das IFPI Simulcasting Agreement, mit dem eine europaweite Lizenzierung ohne Gebietsschutz eingeführt wurde. TV- und Radiosender können danach von einer beliebigen Verwertungsgesellschaft im EWR eine Lizenz für die zeitgleiche Verbreitung ihrer Musiksendungen im Internet erwirken. Es steht ihnen somit frei, sich in Bezug auf die Lizenzerteilung an die effizienteste Verwertungsgesellschaft in Europa zu wenden. Auch die Tonträger- Verwertungsgesellschaften kündeten 2003 den Abschluss einer Standardvereinbarung für Webcasting-Lizenzen an, wonach kommerziellen Nutzern in gleicher Weise in Europa Wahlfreiheit in Bezug auf die Verwertungsgesellschaften geboten werden soll.
Der mangelnde Wettbewerb zwischen nationalen Verwertungsgesellschaften in Europa behindere die Vollendung des Binnenmarkts im Bereich der Urheberrechtsverwaltung und kann zu unbegründeten Effizienzverlusten beim Online-Musikangebot führen, die letztlich zu Lasten der Verbraucher gehen. Nach Ansicht der Kommission ist der den angeschlossenen Verwertungsgesellschaften im Santiago Agreement garantierte Gebietsschutz technisch nicht gerechtfertigt und mit dem globalen Charakter des Internet nicht vereinbar.
Die Kommission will alle Vorschläge, die die Verwertungsgesellschaften vorlegen, um die derzeitigen Vereinbarungen mit dem EU-Wettbewerbsrecht in Einklang zu bringen, sorgfältig und unvoreingenommen prüfen. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte nimmt den Ausgang der Untersuchung keinesfalls vorweg und gewährleistet das Anhörungsrecht sowohl der Anmelder als auch der übrigen Beteiligten.
Die Verwertungsgesellschaften müssen sich innerhalb von zweieinhalb Monaten zu den Einwänden der Kommission äußern. Sie können zudem eine Anhörung beantragen, bei der sie ihre Argumente den Vertretern der einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden direkt vortragen können.
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Könnte mir bitte jemand mitteilen, auf welcher Internetseite man das Santiago- Agreement...
Ist es nicht traurig, oder besser gesagt, vielsagend, wenn sich eine kommerzielle...
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