Verbände legen Informationsfreiheitsgesetz-Entwurf vor
Deutschland soll wieder Anschluss an die demokratische Entwicklung der EU finden
Bürgerrechts- und Journalistenverbände haben Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) am heutigen Freitag, dem 2. April 2004, einen Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit übergeben. Obwohl die rot-grüne Bundesregierung ein solches Gesetz schon seit etwa sechs Jahren plane, habe sie bisher selbst noch keinen Entwurf im Parlament eingebracht, wie die Datenschutzbeauftragten der Länder in einer Reaktion auf die von ihnen sehr begrüßte zivilgesellschaftliche Initiative bemerkten.
"Mit der Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes würde Deutschland den Anschluss an die demokratische Entwicklung innerhalb der EU endlich wieder herstellen", betonte Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union die Bedeutung eines Gesetzentwurfs.
Dieser wurde vor dem Reichstagsgebäude in Berlin von Vertretern der Humanistischen Union, Transparency International (Deutsches Chapter), netzwerk recherche, des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) und der Deutschen Journalisten-Union (dju) in ver.di an Thierse übergeben. Die fünf Organisationen hatten sich im vergangenen Jahr zusammengetan und den Gesetzentwurf ausgearbeitet, der eine Informationspflicht staatlicher Stellen einführt.
"In Deutschland gibt es zwar eine Auskunftspflicht der Behörden gegenüber den Medien. Doch aus der Pflicht ist längst eine Ausnahme geworden", beschrieb Dr. Thomas Leif, Vorsitzender von netzwerk recherche, die bisherige Situation. "Was Behörden und Ministerien nicht passt, bleibt Amtsgeheimnis. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz werden die Blockaden der Bürokratie gelockert."
Der Anspruch auf Zugang zu Informationen soll nach dem Gesetzentwurf jeder Person als so genanntes subjektives Recht zustehen und wird damit deutlich weiter gefasst, als dies bisher der Fall war. Der bisher nötige Nachweis eines Interesses oder eine sonstige Begründung für spezielle Informationsansprüche wären dann nicht mehr erforderlich. Im Gegenteil: Nach dem Entwurf müssten staatliche Stellen ihrerseits begründen, warum sie den Zugang zu Informationen verweigern.






Kommentieren