EU: 497,2 Millionen Euro Strafe für Microsoft

Microsoft muss Windows ohne Media-Player anbieten und Schnittstellen offen legen

Die Europäische Kommission hat am heutigen Mittwoch die Strafe in ihrem Verfahren gegen Microsoft wegen Markt-Missbrauchs festgesetzt. Microsoft muss ein Bußgeld in Rekordhöhe von 497,2 Millionen Euro zahlen. Zudem muss Microsoft innerhalb von 120 Tagen Schnittstellen offen legen und innerhalb von 90 Tagen eine Windows-Version ohne Media-Player anbieten.

Anzeige

Die Europäische Kommission kam nach fünfjährigen Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass Microsoft durch Ausdehnung ihres Quasi-Monopols bei Betriebssystemen für PCs auf den Markt für Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver und den Markt für Medienabspielprogramme gegen europäisches Wettbewerbsrecht (Artikel 82 EG-Vertrag) verstoßen hat. Da das rechtswidrige Verhalten nach wie vor andauert, hat die Kommission angeordnet, dass Microsoft innerhalb von 120 Tagen die Schnittstellen offen legen muss, die die Wettbewerber benötigen, damit ihre Produkte mit dem allgegenwärtigen Betriebssystem Windows "kommunizieren" können.

Außerdem verlangt die Kommission, dass Microsoft innerhalb von 90 Tagen PC-Herstellern bzw. Endnutzern die Möglichkeit gibt, das Windows-Betriebssystem auch ohne den Windows Media Player zu erwerben. Außerdem wird gegen Microsoft eine Geldbuße in Höhe von 497,2 Millionen Euro wegen Missbrauchs seiner Marktmacht in der Europäischen Union verhängt.

"Beherrschende Unternehmen haben eine besondere Verantwortung, die sie zu einem Geschäftsgebaren verpflichtet, das echten Wettbewerb zulässt und nicht verbraucher- und innovationsfeindlich ist", erklärte der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Mario Monti. "Die heutige Entscheidung stellt sicher, dass auf den betroffenen Märkten wieder ein fairer Wettbewerb stattfinden kann und stellt klare Spielregeln für das künftige Verhalten eines Unternehmens in einer derart beherrschenden Stellung auf", so Monti.

Microsoft missbrauche seine Marktmacht, indem es bewusst die Dialogfähigkeit zwischen dem Windows-Betriebssystem für PCs und nicht von Microsoft stammenden Arbeitsgruppenservern einschränkte. Microsoft missbrauche seine Marktmacht beim PC-Betriebssystem darüber hinaus, indem es seinen keinesweges konkurrenzlosen Windows Media Player (WMP) an das allgegenwärtige Windows-Betriebssystem koppele, so die Kommission.

"Durch dieses widerrechtliche Verhalten konnte sich Microsoft eine beherrschende Stellung bei Betriebssystemen für Arbeitsgruppenserver dem Herzstück eines unternehmensinternen IT-Netzes sichern, wobei die Gefahr besteht, dass der Wettbewerb auf diesem Markt insgesamt ausgeschaltet wird", heißt es dazu in einer Mitteilung der EU-Kommission. Außerdem sei durch das Verhalten von Microsoft auch der Wettbewerb bei multimedialer Abspielsoftware erheblich geschwächt worden.

Das fortwährende missbräuchliche Verhalten Microsofts bremse die Innovationsbereitschaft und gehe zu Lasten des Wettbewerbs und der Verbraucher, die dadurch letztlich weniger Auswahl haben und höhere Preise zahlen müssen, begründet die Kommission ihre Entscheidung.


Blindside 25. Mär 2004

Das liegt wohl am vorherrschenden Monopol. Ist natürlich auch eine Frage der...

Jack Klein 25. Mär 2004

Das ist schon richtig , jedoch sind jetzt schon fast alle anderen Betriebssysteme um...

Genau_so 25. Mär 2004

So genau ist es: Wer dort bei der EU solche unsinnigen Verfahren anstrengt, ist dort fehl...

Tach 25. Mär 2004

Du hast massive Wahrnehmungsstörungen: --snip-- Standard mit einem T. Dafür kriegste nen...

Blindside 25. Mär 2004

Niemand, aber wenn es beim gleichen Preis bleiben sollte, sollte der Endkunde mal...

Kommentieren


public void blog() / 01. Jul 2005

Kleingeld von 3567 Mio. Dollar



Anzeige
  1. Produktmanager / Produktmanagerin
    econda GmbH, Karlsruhe
  2. Java Web Developer Backend (SQLServer) im M-Commerce (m/w)
    über HRM CONSULTING GmbH, Berlin
  3. Referent (m/w) - Technischer Marktzugang
    Siemens AG, München
  4. Qualitätssicherungs-Verantwo- rtliche/r IT-Projekte
    Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  3. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  4. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  5. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 200 | letzter Beitrag 14.02. 22:07

  3. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 14.02. 13:50

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 14.02. 12:39

  5. Kommentare: 101 | letzter Beitrag 02:39 Uhr

Mehr


  1. Radeon HD 7770 und 7750 im Test

    Die Grafikkarte mit 1 GHz für 159 Euro

  2. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  3. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  4. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  5. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  6. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS

  7. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  8. Thermosensor

    Schmetterlingsflügel macht Wärme sichtbar

  9. Deutsche Gamestage

    Call for Papers der Quo Vadis verlängert

  10. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Eye-Tracking: Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple
Eye-Tracking
Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple

Apple hat in den USA einen Patentantrag eingereicht, der eine Benutzeroberfläche beschreibt, die sich der Position des Nutzers vor dem Bildschirm anpassen kann. Die Frontkamera erfasst den Blick des Anwenders und ändert zum Beispiel den Schattenwurf der Icons.

  1. Nicht-Abwerbe-Pakt Google hat mit Apple und Intel gemauschelt
  2. John Browett Apple will mit neuem Chef seine Ladenkette ausweiten
  3. Airport Utility 6 Apple reduziert Funktionsumfang seiner Routersoftware

Test PS Vita: Ausstattungswunder mit Speicherproblem
Test PS Vita
Ausstattungswunder mit Speicherproblem

Zwei Analogsticks und starke Grafik, Berührungs- und Bewegungssteuerung, UMTS und Bluetooth: Sony Computer Entertainment packt in den Nachfolger der Playstation Portable so gut wie alles, was irgendwie Sinn ergibt - nur Speicher etwa für Savegames fehlt der PS Vita von Haus aus.

  1. Playstation Network Umbenennung der Konten und neue Firmware

Bing, Blekko, Duck Duck Go: Googeln ohne Google?
Bing, Blekko, Duck Duck Go
Googeln ohne Google?

Die überarbeitete Version der Google-Suche "Search, plus Your World" hat heftige Debatten ausgelöst. Vor allem der Datenschutz steht mal wieder im Vordergrund der Kritik. "Geht es eigentlich auch ohne Google?", fragen sich daher viele Nutzer. Der Blogger Marcel Weiß hat es 18 Monate lang getestet.

  1. "Focus on the User" Facebook und Twitter zeigen Google, wie soziale Suche geht
  2. Neuer Algorithmus Google straft Seiten mit zu viel Werbung ab
  3. Theseus-Projekt Quote soll die erste Zitate-Suchmaschine Deutschlands werden

  1. Re: Trivialpatent - gehört wegen zu geringer...

    Der Kaiser! | 06:00

  2. Re: Patente sind toll, oder?

    Der Kaiser! | 05:57

  3. Und warum...

    Blablablublub | 05:55

  4. Re: Gema will Informationen über ACTA...

    LetTheBirdsFlyFree | 05:39

  5. Re: Und ich dachte erst, Canonical hätte mal mehr...

    EqPO | 05:32


  1. 06:01

  2. 18:20

  3. 18:13

  4. 17:41

  5. 17:36

  6. 16:57

  7. 16:51

  8. 15:59


Zum Artikel