E-Cards: Unterliegt SPD Gravenreuth?

Wenig Aussicht auf Prozessgewinn

Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth berichtet von der Berufungsverhandlung vor dem 8. Zivilsenat des OLG München, die mit dem Hinweis des Gerichts eröffnet wurde, dass man der Berufung der SPD bezüglich ihres Prozesses (Az.: 8 U 42233/03) um 'Polit-Spaming' keine Erfolgsaussicht einräumt.

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Der SPD-Anwalt erklärte, dass man zur Argumentation gegenüber der Basis ein OLG-Urteil benötige. Die Zulassung einer Revision zum BGH hat er nicht beantragt, so dass es in diesem Fall zu keiner höchstrichterlichen Entscheidung kommen wird. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde vom OLG München auf den 12. Februar 2004 festgelegt.

Die SPD hatte auf der Domain www.gerhard-schroeder.de eine Web-Applikation eingerichtet, worüber vollkommen anonymisiert jedermann an jeden beliebigen Empfänger eine E-Card versenden konnte. Auch der bekannte Rechtsanwalt erhielt unaufgefordert eine solche E-Card per E-Mail.

Darüber hinaus bekam er nach eigenen Angaben auch noch eine Spam-Mail vom SPD-Stadtverband Bedburg. Vor dem Landgericht Berlin (Az. 15 O 560/02) erwirkte er daraufhin gegen die (Bundes-)SPD eine einstweilige Verfügung. Auch in dem von der SPD erzwungenen Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht München I (Az.: 33 O 1607/03) wurde die SPD antragsgemäß verurteilt, wogegen sie Berufung einlegte. Nunmehr geht jedoch auch das OLG München davon aus, dass eine derartige "Spaming-Engine" ein unzulässiges Mitwirken an der Verbreitung von E-Cards darstellt.

Die SPD verteidigte sich damit, dass anders als gewerbliche Werbung politische Werbung zulässig sein muss. Das Bundesverfassungsgericht (NJW 2002, 2938) hat jedoch in einer Entscheidung gegen die Partei "Die Republikaner" bereits festgestellt, dass auch politische Parteien bei der Briefkastenwerbung entsprechende Aufkleber beachten müssen.

Ferner verteidigte sich die SPD damit, dass man nun einen Filter gesetzt hätte. Dieser Filter funktionierte jedoch auch nach Einlegung der Berufung nicht, so dass der Rechtsanwalt nach eigenen Angaben über eine Unterseite der www.spd.de an test@gravenreuth.de sich selbst eine entsprechende E-Card zusenden konnte. Die Grünen haben dagegen einen funktionsfähigen Filter eingerichtet, bemerkte der unerschrockene Advokat. Der SPD-Anwalt meinte daraufhin, dass man beim Koalitionspartner nachfragen würde.


treefrog 18. Jun 2004

Verbieten wir doch alle Briefkästen. In die lassen sich anonyme oder gefälschte Briefe...

Michael Wolfrum 19. Feb 2004

... so und hat nun auch einer eine Mailadresse? Würde mit dem A.. gerne mal eine...

Michael Wolfrum 19. Feb 2004

Wenn dieser Herr wirklich Mitglied der CDU oder CSU ist, dann werd' ich mit diesen beiden...

Jörg 24. Jan 2004

Damit würde er meine Mutmaßung in vollstem Umfang bestätigen.

D-FENS 23. Jan 2004

Oh, oh, für diese Sache wird er Dich ganz sicher verklagen, wegen Verleumdung...

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