ifrOSS warnt vor Auskunftsansprüchen gegenüber Providern

Stellungnahme zum Auskunftsanspruch von Rechtsinhabern gegenüber Providern

Die im Rahmen der Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft diskutierten Auskunftsansprüche gegenüber Providern sieht das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) in einer Stellungnahme an das Bundesministeriums der Justiz kritisch. Dabei weist das ifrOSS vor allem auf die Auswirkungen auf eine anonyme Nutzung, die Entwicklung des elektronischen Geschäftverkehrs und die wirtschaftlichen Folgen für Provider hin.

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Derzeit haben Provider auf Grund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nur gegenüber Strafverfolgungsbehörden Auskunftspflichten. Im Rahmen des zweiten Korbes der Urheberrechtsnovelle wird von einigen Seiten eine Sonderregelung zu Gunsten der Rechtsinhaber gefordert. Andere, darunter das ifrOSS, äußern Bedenken an einer entsprechenden Regelung.

So werde die Schaffung von Auskunftsansprüchen erhebliche Auswirkungen auf die Möglichkeiten einer anonymen Nutzung von Online-Diensten nach sich ziehen. Werden zur Ermittlung der Identität oder der zur Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs notwendigen Informationen unter Zuhilfenahme automatisierter Verfahren verwendet, so könnten verbunden mit einem Auskunftsanspruch gegenüber den Vermittlern von Informationen personalisierte Nutzerprofile erstellt werden. Bei Fehlern in der Ermittlung von Identifikationsdaten könnten zudem Informationen über Personen weitergegeben werden, die an einer konkreten Verletzungshandlung nicht beteiligt waren. Daher bestehe für diese unbeteiligten Dritten nicht nur das Risiko, sich unberechtigterweise Rechtsverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt zu sehen, sondern darüber hinaus auch, dass die so erlangten Daten zu anderen Zwecken weiterverarbeitet werden.

Werde ein Auskunftsanspruch gegenüber Vermittlern geschaffen, so müsse man den entstehenden Missbrauchsrisiken mit geeigneten Mitteln entgegensteuern. "Nimmt man das berechtigte Interesse der Nutzer ernst, nicht bei der Teilnahme am Datenverkehr dauerhaft und ohne Anhaltspunkte auf eine konkrete Rechtsverletzung durch andere Rechtssubjekte des Privatrechts überwacht und identifiziert zu werden, müsste daher zugleich überlegt werden, ob nicht bestimmte datenschutzrechtlich motivierte Ausnahmen vom Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen erforderlich würden, die dann greifen, wenn sich der Verdacht auf einen Missbrauch des durch die Kombination von Auskunftsansprüchen und technischen Maßnahmen gewährten Instrumentariums durch die Rechtsinhaber erhärtet", so das ifrOSS.

Die Schaffung eines Auskunftsanspruchs könne aber auch in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs haben.

Zum einen müssten Vermittler von Informationen personeller und infrastruktureller Mittel zur Bearbeitung der Auskunftsansprüche zur Verfügung stellen, zum anderen sei möglicherweise ein geändertes Nutzerverhalten in Bezug auf die langfristige Bindung an einzelne Provider zu erwarten. "Andererseits kann der elektronische Geschäftsverkehr insgesamt Schaden nehmen, werden doch zunehmende Bedenken in Bezug auf Vertrauen, Privatsphäre und Sicherheit beim Gebrauch des Internet als bedeutende Hindernisse für die allgemeine Akzeptanz von E-Commerce angesehen."


balu 14. Dez 2003

Rechteinhaber sind alle Personen, die irgenwann mal irgenwas am Rechner produziert haben...

Space Marine 13. Dez 2003

Hmm wenn ich also auf irgendwas copyright habe ( und sei es nur das Photo von meiner...

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