ifrOSS: Privatkopie sollte Kopierschutz knacken dürfen

Wettbewerb von Pauschal- und Individuallizenzierung gefordert

Das Institut für Rechtsfragen in der Freien und Open-Source-Software (ifrOSS) hat jetzt eine Stellungnahme zum so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle veröffentlicht. Während sich die deutschen Phonoverbände bereits öffentlich für eine Abschaffung der Privatkopie ausgesprochen haben, setzt sich das ifrOSS für den Erhalt selbiger ein.

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So sollte nach Ansicht des ifrOSS das System staatlich festgelegter Vergütungssysteme grundsätzlich beibehalten werden, allerdings sollten künftig zur Dynamisierung des Systems die Tarife per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung festgelegt werden. Die letzte Änderung des entsprechenden Tarifs erfolgte vor rund 18 Jahren.

Das ifrOSS befürwortet dabei, dass Werke, die auf Grund eines Kopierschutzes nicht vervielfältigt werden können, von der Vergütung ausgenommen werden. Zu deren Durchsetzung schlägt man die Einführung einer Meldepflicht für die Rechteinhaber vor, so dass bei der anschließenden Evaluation zunächst die Werke, auf die Kopierschutzsysteme angewendet werden, von der Ausschüttung ausgeschlossen werden können. Das Ziel der Evaluation soll darin bestehen, die Zahl aller kopiergeschützten Werke zu ermitteln, damit diese vom Gesamtvergütungsaufkommen abgezogen werden können. So soll für Rechteinhaber eine Wahlmöglichkeit zwischen technisch begleiteten Individuallizenzverfahren und kollektiver Rechtewahrnehmung geschaffen werden, ohne dass die Gefahr von Doppelvergütungen besteht. Der Rechtsinhaber könnte damit zukünftig selbst entscheiden, ob er an dem Pauschalvergütungssystem teilnehmen oder DRM einsetzen möchte.

PCs sollten nach Meinung des ifrOSS nicht in das Vergütungssystem einbezogen werden. Ein PC sei eine Datenverarbeitungsanlage, die nicht erkennbar zur Vervielfältigung bestimmt sei. "Würde man den PC als vergütungspflichtiges Gerät in den Tarifen bestimmen, käme es unweigerlich zu Doppel- oder sogar Mehrfachvergütungen, die weder vom Beteiligungsgrundsatz des Urheberrechts geboten noch sachlich gerechtfertigt sind. Der PC selbst benötigt, um überhaupt Vervielfältigungen im Sinne des § 16 UrhG vornehmen zu können, Speichertechnologien, die hierfür geeignet und bestimmt sind", so das ifrOSS. Entsprechend sollten auf Geräte wie CD-Brenner, Festplatten und Diskettenlaufwerke weiterhin Angaben erhoben werden.

Eine stärkere Förderung der Individuallizenzierung bzw. DRM durch den Gesetzgeber lehnt das ifrOSS ab. Es sei nicht ersichtlich, welchen Interessen dies dienlich sein könnte, eine gesetzliche Pflicht zum Einsatz von DRM-Systemen ließe sich in keiner Weise rechtfertigen. "Dies hieße, den Rechtsinhabern, allen voran den Urhebern, vorzuschreiben, ob und wie sie ihre Werke zu schützen haben." Es sei geradezu paradox, die durch das Urheberrecht zu schützenden Rechtsinhaber gegen ihren Willen zu einem Schutz geistigen Eigentums zu verpflichten, der ihren Interessen widerspricht.

Statt dessen favorisiert das ifrOSS einen "Wettbewerb", der parallel existierende Systeme ermöglicht und es dem Anbieter überlässt, ob er primär auf den urheberrechtlichen Schutz vertraut und damit auch an einem Pauschalvergütungssystem partizipieren kann, oder ob er den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen und damit ein System individueller Vergütungen wählt.

Das Recht auf eine Privatkopie sollte nach Ansicht des ifrOSS erhalten bleiben. So nehme die Verwendung von DRM-Systemen in der Praxis beständig an Bedeutung zu und werde sich auch künftig auf immer weitere Bereiche ausdehnen. Ein Schutz durch DRM-Systeme ist dabei auch dort möglich, wo das vermarktete Produkt nicht die Voraussetzungen eines urheberrechtlich geschützten Werkes erfüllt, so das ifrOSS. Dies gelte aber andererseits auch für die "Nutzungstiefe". Aber auch Handlungen, die vom Gesetzgeber nicht als urheberrechtlich relevant erfasst wurden und solche, die durch bestimmte Schrankenvorschriften aus dem Herrschaftsbereich des Urhebers ausgeschlossen wurden, können mit DRM-Systemen kontrolliert und ihre Ausübung an die Zahlung einer bestimmten Vergütung geknüpft werden.

"Allerdings führt dieses Mehr an Kontrolle über jeden einzelnen Verwertungsvorgang jedenfalls für einen Teil der Rechtsinhaber auch zu negativen Effekten. Vor allem sind gegenüber pauschalen Vergütungsmodellen erhöhte Kosten (z.B. durch Lizenzgebühren für DRM-Systeme) und ein erheblich größerer administrativer Aufwand zu erwarten. Hierbei handelt es sich um Aspekte, die v.a. den selbst vermarktenden Urheber und kleine Verwerter massiv beeinträchtigen könnten." Abgesehen von der Kostenfrage für DRM-Lizenzen sei kaum zu erwarten, dass ein einzelner Urheber, der keinen Verwerter einschalten möchte, ein DRM-System mit allen anfallenden Registrierungs-, Buchungs- und Abrechnungsvorgängen handhaben könne, und auch für den Endnutzer könnten DRM-Systeme gegenüber pauschalen Vergütungen Vor- und Nachteile haben.

So könne es dem Nutzer auf der einen Seite zugute kommen, dass die Verwendung derartiger Systeme unter anderem die Möglichkeit einer stärkeren Preisdifferenzierung schafft. Er zahlt dann für seine Verwertungshandlungen lediglich in dem Umfang, in dem er sie tatsächlich vorgenommen hat, und nicht mehr im Umfang einer abstrakten durchschnittlichen Nutzung, unabhängig davon, ob diese anfällt oder nicht. Praktische Nachteile für den Verbraucher sieht das ifrOSS in erster Linie in erwartungsgemäß stark ansteigenden Kosten für Privatkopien, einer erheblichen Verkomplizierung der Nutzungsprozesse und einer Beeinträchtigung datenschutzrechtlicher Belange. Zudem führe gerade der flankierende rechtliche Schutz technischer Schutzmaßnahmen zu einer Reihe von Konflikten, da auf Grund der Verwendung von DRM-Systemen die gesetzlich gewährten Schranken beschnitten würden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das ifrOSS, die Privatkopie gegenüber technischen Schutzmaßnahmen durchsetzungsfähig zu gestalten. Ohne die Möglichkeit, die Privilegierung auch gegenüber dem Einsatz technischer Schutzmaßnahmen rechtlich durchzusetzen, könne der Interessenausgleich nicht erhalten werden.


Wusl 28. Jan 2005

Tachjen! Als erstes muss ich klarstellen, dass das ganze ein zweischneidiges Schwert ist...

jaja 20. Feb 2004

warum DIR Ruhe??

moppi 11. Nov 2003

doch das kopiern schadet: dj bobo kann nun sich eine pizza weniger kaufen witne housten...

der Anwalt von SCO 11. Nov 2003

wenigstens behällt jemand dir ruhe und macht sachliche vorschläge.

raven 11. Nov 2003

Stimmt. Microsoft hätte nie sein Monopol bekommen, wenn nicht seit 10 Jahren JEDER mal...

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