FreeBSD 4.9 beseitigt zahlreiche kleine Fehler

Letztes Major-Release von FreeBSD 4.x erschienen

Das FreeBSD-Team hat jetzt die Version 4.9 seines freien BSD-Betriebssystems veröffentlicht. Gegenüber der Veröffentlichung von FreeBSD 4.8 im April wurden allerdings nur "konservative Updates" integriert, die bekannte Sicherheitsprobleme beseitigen.

Anzeige

Zudem wurde Unterstützung für großen Speicherausbau auf i386-Systemen mit dem Address Extensions (PAE) aus FreeBSD 5.1 integriert. Darüber hinaus schließt FreeBSD explizit nicht auf die aktuellsten Versionen der enthaltenen Software auf und bringt auch keine weiteren Technologien aus FreeBSD 5.x mit.

Allerdings handelt es sich bei FreeBSD 4.9 mit großer Wahrscheinlichkeit auch um das letzte Major-Release der FreeBSD-4.x-Serie. Weitere kleine Updates für die Reihe 4.9.x sollen nur erscheinen, wenn dies auf Grund von Sicherheitslücken oder anderen schwerwiegenden Problemen notwendig ist. Nutzern von FreeBSD empfehlen die Entwickler die Evaluation von FreeBSD 5.1 bzw. der kommenden Version 5.2.

FreeBSD 4.9 steht für die Architekturen i386 und Alpha zum Download bereit.


i18n 13. Nov 2003

.... waiting for 5.2 RELEASE.

Kommentieren




Anzeige
  1. IT-Support-Mitarbeiter/in
    Clifford Chance, Frankfurt am Main
  2. Teamleiter (m/w) für die Entwicklung der Programmer Verifikation
    BIOTRONIK SE & Co. KG, Berlin
  3. Java Web Developer Backend (SQLServer) im M-Commerce (m/w)
    über HRM CONSULTING GmbH, Berlin
  4. Qualitätssicherungs-Verantwo- rtliche/r IT-Projekte
    Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       

Meistgelesen
  1. Tablet-Nachfolger

    iPad-3-Teile aufgetaucht

  2. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  3. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  4. ProLiant Gen8

    HP macht Server unabhängig

  5. Linux-Handbuch

    Umfassendes Nachschlagewerk als Openbook erhältlich


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 13:50 Uhr

  3. Kommentare: 185 | letzter Beitrag 13:49 Uhr

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 12:39 Uhr

  5. Kommentare: 96 | letzter Beitrag 13.02. 16:40

Mehr


  1. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße

  2. Proview Technology

    Ausfuhrverbot soll Apple von iPad-Herstellern abschneiden

  3. HTC Velocity 4G

    Android-Smartphone mit LTE und 4,5-Zoll-Touchscreen

  4. Farmville & Co.

    Patentklage gegen Zynga

  5. Document Foundation

    Libreoffice 3.5 ist fertig

  6. Pegatron

    Übt Apple Druck auf OEM-Hersteller von Ultrabooks aus?

  7. Blackhole Toolkit

    Cryptome gehackt und mit Malware infiziert

  8. Piranha Bytes

    Risen 2 geht am 20. Februar in den geschlossenen Betatest

  9. Google

    EU und USA geben Kauf von Motorola frei

  10. Watchdog

    Mozilla visualisiert Wiederverwendung von Passwörtern



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


WOA: Windows 8 für ARM im Detail
WOA
Windows 8 für ARM im Detail

Mit Windows on ARM (WOA) will Microsoft ein neues System mit einer ganz neuen Art von PCs etablieren. Damit Windows 8 auf ARM performant läuft und lange Akkulaufzeiten ermöglicht, musste Microsoft einige Kompromisse machen.

  1. Windows 8 auf ARM Microsoft zeigt Office 15

Gerüchte: Apple will alle Notebooks dünner machen
Gerüchte
Apple will alle Notebooks dünner machen

Apple soll einem Bericht zufolge seine gesamte Notebookpalette dem Macbook Air anpassen. Dazu müssten die relativ dicken Modelle der Macbook-Pro-Serie vollständig überarbeitet werden und Anwender auch von liebgewonnenen Eigenschaften Abschied nehmen.

  1. Apple-Patentantrag Macbooks mit Brennstoffzellen
  2. Landingzone Dockingstation für das Macbook Air

Paypal: Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren
Paypal
Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

Zahlenden Nutzern der im Juni 2011 geschlossenen Filmplattform Kino.to drohen dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge Strafverfahren. Rechtsanwalt Udo Vetter befürchtet sogar Hausdurchsuchungen, "wenn die Strafverfolger sich auf glattes Parkett begeben". Noch im Februar 2012 will die GVU zudem gegen den Kino.to-Nachfolger Kinox.to Strafanzeige erstatten.

  1. Kino.to-Prozess Kein Unterschied zwischen Streaming und Herunterladen
  2. Kino.to Drei Jahre Haft wegen Links auf illegale Filmkopien
  3. Kino.to Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung

Zum Artikel