Betrugsversuch oder Patent-Wahnsinn? Kfz-Domain-Abmahnungen

Abmahnungen zu Internetadressen mit den Endungen -ka.de und -bad.de

Viel Aufregung gibt es derzeit über einen potenziellen Betrugsfall: Viele Betreiber von .de-Domains, in denen die Kürzel von Kfz-Kennzeichen auftauchten, erhielten am 17. Oktober 2003 Abmahnungen mit der Aufforderung, bis zum 20. Oktober eine Unterlassungserklärung abzugeben und 1.114,50 Euro an einen Nürnberger Anwalt zu überweisen. Sowohl die IHK Karlsruhe als auch die Polizeidirektion Braunschweig warnten Betroffene davor, die Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen.

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Im Auftrag seines Mandanten M. Hermann hat der Nürnberger Anwalt die Betroffenen aufgefordert, einen Schadensersatz in Höhe von 580,- Euro und zusätzlich eine Anwaltsgebühr von 534,50 Euro zu zahlen. Vorgeworfen wurde den Unternehmen und Institutionen, in ihren Internetadressen das Kürzel von Kfz- Kennzeichen verwendet zu haben, in Braunschweig etwa das BS, während die IHK von den Kürzeln -ka.de bzw. -bad.de berichtet.

Der Rechtsanwalt beruft sich laut IHK und Polizei auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichens für eine geographische Region zu verwenden. Nach Auskunft des Europäischen Patent- und Markenamtes existiert das genannte Patent tatsächlich. Dass allerdings der Tatbestand einer Patentrechtsverletzung erfüllt sein soll, ist laut IHK Karlsruhe zweifelhaft.

Die IHK Karlsruhe rät deshalb den betroffenen Unternehmen und Institutionen, zunächst keine Unterlassungserklärung abzugeben oder Zahlungen vorzunehmen. Es liege der Verdacht nahe, dass es sich hier um eine missbräuchliche Massenabmahnung handele, die bundesweit versandt wurde. Sowohl in der Patentschrift als auch in der vorformulierten Unterlassungserklärung sei nicht ausdrücklich auf die Endung "ka" oder "bad" Bezug genommen, sondern auf alle geographischen Kürzel.

Eine IHK-Anfrage bei der Rechtsanwaltskammer in Nürnberg habe ergeben, dass dort bereits viele Beschwerden über den abmahnenden Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit eingegangen sind. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. in Bad Homburg wurde in dieser Sache ebenfalls informiert.

Auch die Braunschweiger Polizei warnt davor, die Unterlassung zu unterzeichnen und Geld zu zahlen. Nach ersten Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges sei das Abmahnungsschreiben an vermutlich 6.000 Unternehmen im Bundesgebiet gerichtet worden. Danach sind die Regionen in Deutschland betroffen, deren Kfz-Kennzeichen zwei Buchstaben umfasst. Hinter dem Auftraggeber Hermann stecke eine Dienstleistungsfirma aus Biberach (Schwarzwald). Die Ermittlungen würden in den jeweiligen örtlich zuständigen Polizeidienststellen im Bundesgebiet geführt.

Vom Ignorieren der Abmahnung ist jedoch abzuraten: Den Betroffenen empfiehlt die IHK Karlsruhe, den Rechtsanwalt zur Vorlage einer Vollmacht aufzufordern sowie um Erläuterung der Forderung zu bitten, da nicht deutlich sei, wie das patentrechtlich geschützte, technische Verfahren mit der Verwendung einer Domain kollidieren könne.

Betroffene können sich in einer speziellen Mailingliste von Streitgenossen.de austauschen.


k.n. 24. Okt 2003

Und es geht weiter: http://www.webwork-magazin.net/news/artikel/1557

Michel 23. Okt 2003

Ja, es gibt ein Biberach in Württemberg, in Oberschwaben. http://www.biberach-riss.de...

Michel 23. Okt 2003

Hehe, das ist gut. Na wenn Du im Heise-Käseblattforum nicht mehr mitmachen darfst, dann...

Michel 23. Okt 2003

Ich "muß" Dir wieder Recht geben. :-) Der Spiegel ist lange tot. Das, was Augstein in...

Michel 23. Okt 2003

Ja. Und für die, die noch keine 30 sind, gilt trotzdem: mitgefangen, mitgehangen. Wie so...

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