Berufsverbot für Internet-Bürgerrechtler?

Strafanzeige der Düsseldorfer Bezirksregierung

Eine satirische Aufarbeitung der Bestrebungen der Behörden in Nordrhein-Westfalen, ausländische Internet-Inhalte in Deutschland zu sperren, soll dem Internet-Bürgerrechtler Alvar Freude zum Verhängnis werden: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt und drohte in einem Schreiben an Freudes Anwalt mit Freiheitsstrafe und Berufsverbot.

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Freude betreibt unter ODEM.org ein Internet-Portal, auf dem er über Internet-Zensur und -Filtermaßnahmen informiert. Dort dokumentiert und kritisiert er einen Pilotversuch der Bezirksregierung Düsseldorf zur Sperrung ausländischer Internet-Seiten. Über 18.000 Unterzeichner haben sich in einer Unterschriftenliste gegen die Sperrungen ausgesprochen. Zu den Erstunterzeichnern gehören die "Reporter ohne Grenzen", der SPD-Bundestagsabgeordnete und Medienexperte Jörg Tauss und Grietje Bettin, medien- und bildungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Überrascht war Freude, als er einen Brief von der Staatsanwaltschaft Stuttgart in den Händen hielt: "Gewaltdarstellung im Internet" wirft sie ihm vor, da er auf der Website "FreedomFone" (http://w2p.odem.org/) anbietet, beliebige Internet-Inhalte am Telefon vorzulesen. Das 2001 entstandene Projekt ist eine Satire auf die geplanten Filtermaßnahmen der Düsseldorfer Bezirksregierung, die nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt hat. Begründung: Der Dienst sei dazu da, Zugang zu illegalen Inhalten zu vermitteln. In einer Stellungnahme schreibt Freudes Anwalt Thomas Stadler: "Das Angebot, man würde den Nutzern weggefilterte Internetinhalte dann eben am Telefon vorlesen, ist derart absurd, dass einem durchschnittlich aufmerksamen Internetnutzer die Satire förmlich ins Gesicht springt."

Auch die Dokumentation der Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf bei ODEM.org ist Stein des Anstoßes: Der Geschäftsführer einer Düsseldorfer IT-Dienstleistungsfirma erstattete Anzeige und behauptet, Freude würde die Sperrverfügungen technisch umgehen und volksverhetzende Inhalte verbreiten. "Dies ist offensichtlich falsch, und der Versuch, mich in die rechtsextreme Ecke zu drängen, ist eine Unverschämtheit", erläuterte der Beschuldigte. "Es ist verwunderlich, dass die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt dies nach eineinhalbjähriger Ermittlungsarbeit nicht selbst herausgefunden haben."

Bleibt der Vorwurf, die in der Dokumentation enthaltene Nennung der Seiten, die die Bezirksregierung sperren lassen möchte, sei strafbar. Freude zeigt sich aber zuversichtlich, dass das Verfahren eingestellt wird. Sein Anwalt Thomas Stadler erklärte: "Nach der gesetzlichen Regelung ist der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens dient. Dies ist bei ODEM.org eindeutig der Fall."

Bereits 2000 ermittelte die Berliner Staatsanwaltschaft in einem ähnlichen Fall gegen den Journalisten Burkhard Schröder. Dieser verweist in seinem "Informationsportal Rechtsextremismus & Antisemitismus" sowohl auf antifaschistische als auch auf rechtsradikale Internet-Seiten. Nach einer Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren 2001 ein: Eine strafbare Handlung konnte nicht festgestellt werden. Ein Berufsverbot wurde Schröder damals aber nicht in Aussicht gestellt.


Chris 16. Okt 2003

Berufsverbot für Politiker *lach* Seit wann ist Politiker ein Beruf? - Du brauchst keine...

Perseus 16. Okt 2003

Dabei vergessen die Politiker was, was uns unsere Brüder und Schwestern vor Jahren...

Perseus 16. Okt 2003

Ja... jetzt geht's los. Der totalitäre Überwachungsstaat merzt alle Aufklärer aus um...

c.b. 16. Okt 2003

Eidgenosse hat völlig recht....

dev/null 15. Okt 2003

redest du von Bayern...ach ne, ach so ;-)

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