Interview: Softwarepatente bald besser geschützt als andere?

EU-Durchsetzungsrichtlinie: Harte Strafen auch für gutgläubige Privatpersonen?

Auf Unternehmen, denen das Geld für eine umfangreiche Patentrecherche fehlt, wie auch Privatpersonen, die fahrlässig die Rechte an geistigem Eigentum verletzen, könnten bald harte Strafen zukommen. Zumindest wenn der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum unverändert umgesetzt wird. Golem.de sprach dazu mit Dr. Axel Metzger, Experte für Urheber- und Computerrecht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Leiter des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).

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"Nachahmer und Produktpiraten bringen die Rechteinhaber um den wohlverdienten Lohn für ihre Arbeit. Wenn wir dem keinen Riegel vorschieben, gehen die Anreize für industrielle Innovation und kulturelles Schaffen verloren. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit und die kulturelle Vielfalt und Dynamik Europas bedrohen. Deshalb müssen wir bei Nachahmung und Produktpiraterie hart durchgreifen und dafür sorgen, dass in der EU kein Platz mehr dafür ist", so Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein zur Vorstellung des Richtlinienentwurfs im Januar 2003.

Der Richtlinienvorschlag befasst sich mit der Verletzung aller Rechte an geistigem Eigentum (Immaterialgüterrechte), die innerhalb der EU harmonisiert wurden und betrifft sowohl das Urheberrecht als auch das Marken-, Gebrauchsmuster- und Patentrecht.

Unter anderem sollen technische Vorrichtungen zur Fälschung von Sicherheitsmerkmalen verboten werden, die den Verbrauchern fälschlicherweise die Echtheit der Ware vorspiegeln. Zudem soll Berufsorganisationen und Verwertungsgesellschaften erlaubt werden, rechtliche Schritte gegen Verletzer von Urheberrechten einzuleiten.

Bürgerrechtler und Verbraucherschützer befürchten durch die geplante Richtlinie eine Aushöhlung des Datenschutzes sowie die Möglichkeit für Rechteinhaber, Wettbewerb zu verhindern und ihre Marktmacht auch auf andere Bereiche wie Abspielgeräte auszudehnen.

Die Europäische Kommission hat ihre Arbeit an dem Richtlinienentwurf bereits abgeschlossen, die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates stehen aber noch aus. Am 1. Oktober 2003 soll der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Recht und Binnenmarkt über den Entwurf beraten, der am Ende seiner Beratungen die Beschlussvorlage für das Europäische Parlament formuliert.

Golem.de sprach mit Dr. Axel Metzger, Experte für Urheberrecht, Computerrecht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Leitung des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS), über die Probleme und mögliche Einschränkungen, die mit der Umsetzung der Richtlinie auf Verbraucher zukommen, aber auch über neue Möglichkeiten, die einige Regelungen der Richtlinie beispielsweise für Entwickler von Open-Source- und freier Software bieten.

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FLURINA 07. Feb 2005

arschloch verdammte zicke schreibt...

karpi 22. Sep 2003

Ne, das geht auch nicht, geschuetzt ist ein definierter Bereich, der durch Graphik oder...

der_buerger 19. Sep 2003

Karl-Heinz zeigt hiermit auf, daß Herb in seinem vorigen Beitrag eigentlich und...

Herb 18. Sep 2003

Also gut, wenn die Erfindungshöhe so niedrig ist, dann kann ich den Ärger...

Christian Leber 17. Sep 2003

Details gibt es auch hier: http://www.ffii.org/proj/euipd/

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