Betriebsrat muss Internetzugang gestellt werden

Bundesarbeitsgericht bestätigt Vorinstanz

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein bestätigt, wonach dem Betriebsrat einer Firma Zugang zum Inter- und Intranet gewährt werden muss (7 ABR 8/03 und 7 ABR 12/03).

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Die beiden freigestellten Betriebsratsmitglieder des fraglichen Unternehmens verfügen in ihren Büros über Rechner, die an das Intranet angeschlossen sind. Der Betriebsrat verlangte in einem Beschlussverfahren die Verpflichtung der Arbeitgeber, die ihm zur Verfügung gestellten Rechner mit einem Internet-Zugang zu versehen. Mit einem weiteren Beschlussverfahren begehrte der Betriebsrat, die Arbeitgeber zu verpflichten, ihm ohne deren vorherige Zustimmung die Veröffentlichung von Beiträgen im Intranet zu gestatten. Die Vorinstanzen haben den Anträgen des Betriebsrats in beiden Verfahren stattgegeben.

Die dagegen gerichteten Rechtsbeschwerden der Arbeitgeber hatten vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen.

Zu diesen Sachmitteln gehört nach dem Beschluss des Gerichts auch der Zugang zum Internet, mit dessen Hilfe sich der "Betriebsrat umfassend und schnell über aktuelle arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Fragen informieren kann. Veröffentlichungen auf einer eigenen Seite im Intranet ermöglichen dem Betriebsrat die umfassende und rechtzeitige Information der gesamten Belegschaft über seine Tätigkeit im Rahmen der ihm obliegenden gesetzlichen Aufgaben."


Nex 30. Dez 2003

Wir hatten bisher Internetzugang, aber leider paar Leuten haben es ausgenutzt und...

c.b. 08. Sep 2003

Hmmm... So rum betrachtet... In einer Zeit, in der die Unternehmensleitungen die...

Zeus 08. Sep 2003

Ja und Nein. Im gewissen Sinne "hält" sich das Unternehmen einen Betriebsrat. Es war wohl...

c.b. 08. Sep 2003

Schon traurig, dass solche Selbstverständlichkeiten gerichtlich geklärt werden müssen...

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