Datenschutz: Elektronische Gesundheitskarte unproblematisch

Gesundheitskarte soll den Datenschutz verbessern

Die Aussagen zur geplanten elektronischen Gesundheitskarte in der jüngsten Anzeigenkampagne der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zum angeblich gläsernen Patienten unter dem Titel "Wir finden Datenschutz ist genau so wichtig" seien falsch und irreführend, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Joachim Jacob und die Bundessozialministerin Ulla Schmidt.

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KZBV-Plakat
KZBV-Plakat
Weil vollständige Krankenakten auf der Gesundheitskarte gespeichert würden, wäre der Datenschutz nicht mehr gesichert und die Gefahr des Missbrauchs hoch. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Joachim Jacob: "Gerade die freie und unbeeinflusste Entscheidung der Patienten über den Einsatz der Karte und die Verwendung ihrer darauf gespeicherten medizinischen Daten, also der Grundsatz der Freiwilligkeit, war eines meiner Hauptanliegen bei der bisherigen Mitarbeit an der Konzeption der Gesundheitskarte. Der Gesetzentwurf trägt dieser Forderung, dass die Patienten Herr ihrer Daten bleiben, Rechnung. Darüber hinaus wird durch technische Vorkehrungen gewährleistet, dass nur mit Einverständnis der Patienten durch berechtigte Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unter Einsatz ihres elektronischen Heilberufsausweises auf die Gesundheitskarte zugegriffen werden kann. Ein unberechtigter Zugriff durch Arbeitgeber ist damit ausgeschlossen. Der Schutz vor Missbrauch der Gesundheitsdaten wird zusätzlich durch spezielle Strafvorschriften gestärkt. Die Sorge, die Gesundheitskarte schaffe den gläsernen Patienten, ist daher unbegründet."

Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) hält die Kampagne der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung für falsch. "Hier werden die Patienten wider besseres Wissen verunsichert und gezielt in die Irre geführt", kommentierte der Vorsitzende der Bitkom-Geschäftsführung, Bernhard Rohleder, die Aktivitäten der Zahnärzte-Organisation.

"Die neue Karte wird den Patienten erstmals umfassenden Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten geben und sie in die Rechte ihrer informationellen Selbstbestimmung einsetzen. Damit wird der Einblick des einzelnen Patienten in seine Gesundheits- und Behandlungssituation deutlich verbessert", so Rohleder.

Laut Bitkom soll die elektronische Gesundheitskarte den Datenschutz vielmehr erheblich verbessern und die Souveränität und Entscheidungsbefugnis des einzelnen Patienten über den Umgang mit seinen Gesundheitsdaten stärken. Heute würden sensible Patientendaten ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen schriftlich, per Fax oder E-Mail übermittelt; Missbrauch sei möglich und fände auch statt. Bitkom teilte mit, dass das Speichern kompletter Krankenakten schon allein aus technischen Gründen nicht möglich ist. Es sei vielmehr der Patient, der darüber entscheide, welche Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden und welchen medizinisch berechtigten Personen er sie zur Verfügung stellen will.

Mit der Gesundheitskarte lassen sich nach Bitkom-Berechnungen bis zu 5 Milliarden Euro jährlich einsparen - bei einem Investitionsbedarf von etwa 1,3 Milliarden Euro. Die elektronische Gesundheitskarte soll 2006 eingeführt werden.


George Orwell 28. Jul 2003

Der gläserne Mensch hat in diesem Staate sowieso keine Rechte, auf Datenschutz oder...

Tillmann 25. Jul 2003

Passwort ist nicht vorgesehen - vielmehr kann man die Karte, wenn man im Besitz einer...

jan_2000 25. Jul 2003

vielleicht sollte man die daten per passwort schützen lassen... aber die alten omis werde...

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