Bundesgerichtshof: Deep-Links sind zulässig
Auch ohne Hyperlink könne ein Nutzer unmittelbar auf eine im Internet öffentlich zugängliche Datei zugreifen, wenn ihm deren URL genannt werde. Ein Hyperlink verbinde mit einem solchen Hinweis auf die Datei, zu der die Verknüpfung gesetzt werde, lediglich eine technische Erleichterung für ihren Abruf.
Offen lässt der BGH aber die Frage, ob das Setzen eines Hyperlinks in der Form eines Deep-Links urheberrechtlich unzulässig sei, wenn der Linksetzende dazu technische Sperren umgehe.
Auch die Wettbewerbswidrigkeit des Paperboy-Angebots weist der BGH zurück. Die Leistungen der Klägerin würden durch Paperboy nicht unlauter ausgebeutet. Der Suchdienst biete der Allgemeinheit einen erheblichen Zusatznutzen, indem er eine Vielzahl von Informationsquellen erschließe. Die Herkunft der nachgewiesenen Artikel werde nicht verschleiert. Es sei auch nicht unlauter, wenn die Nutzer durch Deep-Links an den Startseiten der Internetauftritte der Klägerin vorbeigeführt werden, auch wenn der Klägerin dadurch Einnahmen für die Werbung auf den Startseiten entgingen. Die Verlagsgruppe Handelsblatt könne nicht verlangen, "dass nur der umständliche Weg über die Startseiten gegangen werde und die Möglichkeiten der Hyperlinktechnik ungenutzt blieben", so der BGH.
Wenn die Klägerin das Internet für ihre Angebote nutze, müsse sie auch die Beschränkungen in Kauf nehmen, die sich aus dem Allgemeininteresse an der Funktionsfähigkeit des Internets für die Durchsetzung ihrer Interessen ergäben. Ohne die Inanspruchnahme von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks, gerade in der Form von Deep-Links, sei die sinnvolle Nutzung der großen Informationsfülle im World Wide Web praktisch ausgeschlossen. Die Tätigkeit von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks müsse deshalb grundsätzlich jedenfalls dann hingenommen werden, wenn diese lediglich den Abruf vom öffentlich zugänglichen Informationsangeboten Berechtigter ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen erleichterten.
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Hier geht es nur darum, dass man per richterlichen Bescheid herbeiführen wollte, was man...
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Teuer klagen, statt einfach die Refererabfrage einzuschalten. Schön blöd, diese...
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Du warst auch damals gegen die Eisenbahn, wegen den Arbeitsplätzen bei den...
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