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Interview: Warum und wann werden Computerspiele indiziert?Interview mit Rechtsanwalt Thorsten Feldmann
Feldmann ist Partner der Kanzlei JBB-Rechtsanwälte. Er berät Unternehmen auf dem Gebiet des Medienrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Rechtsanwalt ist Mitglied des
Beschwerdeausschusses der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (fsm) und
Jugendschutzbeauftragter zahlreicher Online-Dienste.
Golem.de: Welche Kriterien können derzeit ausschlaggebend für eine Indizierung eines Computer- oder Videospiels sein? Feldmann: Ausschlaggebend ist, ob das Spiel jugendgefährdend ist, d.h. ob das Spiel geeignet ist, "Jugendliche sittlich zu gefährden". Das Gesetz nennt eine Reihe von Merkmalen, die eine solche Jugendgefährdung hervorrufen. Dazu zählen verrohend wirkende Inhalte oder solche, die zu Gewalttätigkeit anreizen. Bei Games besonders relevant ist also die Gewaltdarstellung, die der Gesetzgeber als schädlich für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ansieht. In aller Regel wird ein Spiel indiziert, wenn Gewalt als sinnvolles Konfliktlösungsmittel, Selbstjustiz oder detaillierte Mord- und Gewaltszenen zum Selbstzweck dargestellt werden. Wie man aber sieht, liegen diesen Begriffen gewisse Wertungen zu Grunde, so dass man im konkreten Fall darüber streiten kann, ob ein Spiel nun auf den Index kommt oder nicht. Das Gesetz ist flexibel, die Einzelfallbewertung fällt daher schwer. Einfach ist es nur bei rassistischen und nationalsozialistischen Inhalten. In diesen Fällen erübrigt sich jede Diskussion. Golem.de: Wer nimmt diese Indizierung vor, wer ist daran beteiligt und von wem muss die Initiative für eine derartige Untersuchung kommen? Feldmann: Zuständig ist die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" in Bonn. Sie gehört dem Bundesfamilienministerium an. Allerdings ist die Bundesprüfstelle nicht nur mit Bundespolitikern und Beamten besetzt. In dem Gremium sind auch Fachleute vertreten, zum Beispiel Mitarbeiter von Jugendorganisationen, Kulturschaffende, Lehrer oder Verbandsvertreter. Das soll sicherstellen, dass nicht nur Bürokraten über eine Indizierung entscheiden, sondern ein wirkliches Fachurteil gefällt wird. Im Moment wird die Bundesprüfstelle nur auf Antrag tätig. Antragsberechtigt sind nur Jugendbehörden, Jugendämter und das Familienministerium. weiter...
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