Patent bedroht den Betrieb von Anonymisier-Proxys

Metacrawler.de-Anonymisier-Service bereits abgemahnt

Eine Patentanmeldung (Nummer DE10053802A1) bedroht den Betrieb von Anonymisier-Proxys. Gegenstand des Patentes ist laut Anmelder u.a. "ein Verfahren zum Schutz der Privatsphäre sowie verschiedene Verfahren zur Erhöhung des Komforts der Suche im Internet." Es wurden bereits Abmahnungen mit Lizenzgebührforderung an Anbieter von Diensten für anonymes Surfen verschickt, z.B. an Metacrawler.de.

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Die Suchmaschine Metacrawler.de bietet seit Ende 2001 einen kostenlosen Dienst an, gefundene Webseiten über einen Link mit dem von Metacrawler betriebenen Anonymisier-Proxy "meta-proxy" anonym aufzurufen. Seit kurzem können auch Web-Adressen direkt über die Metacrawler-Toolbar per meta-proxy anonym besucht werden.

Metacrawler und andere Anonymisier-Dienste erhielten nach Angaben von Metacrawler von der Firma ISL GmbH, Betreiber von Rewebber, die Aufforderung, Lizenzgebühren zu zahlen oder den Anonymisier-Service einzustellen. Beim kostenpflichtigen ISL-Dienst "Rewebber" ist anonymes Surfen gegen eine monatliche Gebühr möglich. ISL behauptet gegenüber Metacrawler, "ein Verfahren zum Schutz der Privatsphäre sowie verschiedene Verfahren zur Erhöhung des Komforts der Suche im Internet" zum Patent angemeldet zu haben.

In dem Patentbegehren (Aktenzeichen DE10053802A1) wird u.a. der Aufruf von Websites über eine Art Proxy mit zwischengeschalteter Anonymisierung beschrieben. Es soll also nicht etwa eine bestimmte Anonymisier-Software oder ein besonderer Algorithmus geschützt werden, sondern allgemein die Idee, gefundene Webseiten anonym über Proxys abzurufen, so Metacrawler. Würde dieses Patent angenommen, dürfte z.B. eine Suchmaschine ein Suchergebnis nur noch mit Zustimmung der Firma ISL und nach Zahlung von Gebühren mit einem Anonymisier-Proxy verlinken bzw. keinen eigenen Proxy anbieten, glaubt Metacrawler.

Nach Ansicht des Anonymisierdienst-Anbieters dürfte ein Patent dieser Art im Widerspruch stehen zum Teledienstdatenschutzgesetz, §4, Absatz 6.: "Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen [...]". Stand der Technik für die im Gesetz geforderte Möglichkeit zur anonymen Inanspruchnahme von Websites sind aber die vom Patent bedrohten Anonymisier-Proxys.

Der Geschäftsführer von Metacrawler, Dr. Bader, zieht in einer Stellungnahme einen Vergleich mit Trivialpatenten wie z.B. dem "Hyperlink-Patent" der British Telekom, die grundlegende Funktionen des Internet für eine Firma ausbeuten sollen. Dr. Bader: "Es wäre für den Schutz der Privatsphäre der Surfer katastrophal, wenn das Internet immer stärker überwacht wird und nun eine Firma mit einem Trivial-Patent Anonymisier-Dienste verbieten kann. Metacrawler hofft auf die Unterstützung der Internet-Nutzer und wird versuchen, auch weiter anonymes Surfen anzubieten. So wie jeder Bürger anonym eine Zeitung kaufen und lesen darf, sollte auch das anonyme Lesen von Webseiten zu den Grundrechten eines jeden Surfers gehören und nicht durch ein Patent bedroht werden."

Link zum Patent in der Patentdatenbank


geldgeil 14. Jul 2007

das gemisch was sich luft nennt hab ich patentieren lassen also zahlt bite alle pro...

Maddin 20. Apr 2005

"technisch beste" *hüstel* Anonymouse (@anonymouse) ist da schon um Klassen besser...

Womblebee 17. Sep 2002

Es ist erstaunlich wie unverhohlen Deutsche Firmen mit oder ohne Hilfe des geldgeilsten...

Womblebee 17. Sep 2002

Es ist erstaunlich wie unverhohlen Deutsche Firmen mit oder ohne Hilfe des geldgeilsten...

- 10. Sep 2002

http://www.rewebber.de/news/index/presse.html

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