Bundesrat stimmt neuem Jugendschutzgesetz zu

Verschärftes Jugendschutzgesetz nimmt letzte Hürde

Auch der Bundesrat hat heute der Neuregelung des Jugendschutzes zugestimmt. Unter anderem wird das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien neu geregelt. Die Behörde kann künftig auch ohne Antrag tätig werden und ist zudem in Zukunft auch für Online-Medien zuständig.

Anzeige

Unter anderem wird die bisher geltende Unterscheidung in Teledienste (Zuständigkeit des Bundes) und Mediendienste (Zuständigkeit der Länder) aufgehoben. Künftig wird zwischen Telemedien (alle neuen Medien) und Trägermedien (Offline-Medien: Bücher, Musik-CDs, Videokassetten, CD-ROMs und DVDs) unterschieden. Analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen und Videofilmen werden in Zukunft auch Computerspiele und "Bildschirmspielgeräte" mit einer Alterskennzeichnung versehen und für Kinder und Jugendliche nur entsprechend dieser Alterskennzeichnung freigegeben.

Aus der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften wird in Zukunft die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Diese kann alle herkömmlichen und auch alle neuen Medien indizieren und das künftig auch ohne entsprechenden Antrag. Damit will man gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden. Die Bundesprüfstelle nimmt somit nun auch die Aufgabe wahr, jugendgefährdende Inhalte in Online-Medien mit Ausnahme des Rundfunks festzustellen. Sie hat dafür die Stellungnahme der "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM), der zentralen Aufsichtsstelle der Länder, einzuholen.

Für Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellung, verboten. Schon ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle sollen Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden.

Das Gesetz soll zeitgleich mit dem neuen Ländermedienstaatsvertrag in Kraft treten, der aber noch von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden muss.


gerd manzke 25. Aug 2003

Nun, da lese ich nach Wochen mal wieder in golem einfach so rum und finde, die Diskussion...

Andi 07. Aug 2002

Du hast vollkommen recht! Ich traue mich nicht mal mehr am Polizeirevier vorbeizulaufen...

Mad 07. Aug 2002

Ihr könnt mich so langsam alle mal am arsch lecken! Bald dürfen wir nicht mal mehr Atmen...

Schmandiny 12. Jul 2002

schön, ich habe vielleicht keine ahnung wer in eurem hauptsitz wann kaffee kocht, aber...

Meier2 11. Jul 2002

1. Mißbrauche nicht den Namen einer der großen Persönlichkeiten des19. Jahrhunderts (Oder...

Kommentieren




Anzeige
  1. IT-Security Specialist (m/w)
    Yazaki Europe Limited Zweigniederlassung Köln, Köln
  2. Java-Entwickler (m/w) - Bereich ERP
    HALTEC Hallensysteme GmbH, Korntal-Münchingen
  3. Senior Web Developer (m/w)
    Zieltraffic AG, München
  4. Qualitätssicherungs-Verantwo- rtliche/r IT-Projekte
    Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       

Meistgelesen
  1. Tablet-Nachfolger

    iPad-3-Teile aufgetaucht

  2. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  3. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  4. ProLiant Gen8

    HP macht Server unabhängig

  5. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 197 | letzter Beitrag 20:47 Uhr

  3. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 13:50 Uhr

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 12:39 Uhr

  5. Kommentare: 100 | letzter Beitrag 20:09 Uhr

Mehr


  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  3. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  4. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  5. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS

  6. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  7. Thermosensor

    Schmetterlingsflügel macht Wärme sichtbar

  8. Deutsche Gamestage

    Call for Papers der Quo Vadis verlängert

  9. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr

  10. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Paypal: Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren
Paypal
Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

Zahlenden Nutzern der im Juni 2011 geschlossenen Filmplattform Kino.to drohen dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge Strafverfahren. Rechtsanwalt Udo Vetter befürchtet sogar Hausdurchsuchungen, "wenn die Strafverfolger sich auf glattes Parkett begeben". Noch im Februar 2012 will die GVU zudem gegen den Kino.to-Nachfolger Kinox.to Strafanzeige erstatten.

  1. Kino.to-Prozess Kein Unterschied zwischen Streaming und Herunterladen
  2. Kino.to Drei Jahre Haft wegen Links auf illegale Filmkopien
  3. Kino.to Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung

Club-Mate: Hack fürs Hirn
Club-Mate
Hack fürs Hirn

Es sprudelt, schäumt und schmeckt - nicht jedem. Macht nichts: Club-Mate ist Kult und aus der Hackerkultur nicht mehr wegzudenken. Wie es dazu kommen konnte, erzählt das Buch Hackerbrause.

  1. Retro-Gnome Cinnamon 1.2 stabilisiert API und Desktop
  2. Linux Mint Cinnamon wird wohl Standarddesktop
  3. 28C3 Hacker hinter feindlichen Linien

Desktop-Roadmap: Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor
Desktop-Roadmap
Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor

Mozilla hat seine Roadmap für die Desktopversion von Firefox aktualisiert und plant demnach für 2012 zahlreiche Neuerungen. Firefox bekommt ein Login, soll als Metro-Version für Windows 8 umgesetzt werden, Nutzer besser vor Tracking schützen und schneller werden.

  1. Browser Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen
  2. Firefox Neue Seite für neue Tabs
  3. Firefox Updates in aller Stille

Zum Artikel