Telekom muss Schmalband-Flatrate anbieten

RegTP entscheidet über Vorleistungs-Flatrate für schmalbandigen Internet-Verkehr

Die Regulierungsbehörde hat die Telekom jetzt verpflichtet, eine Vorleistungs-Flatrate für den schmalbandigen Internet-Verkehr anzubieten. Danach ist die Deutsche Telekom AG verpflichtet, Internet-Verbindungen aus ihrem nationalen Telefonnetz den Wettbewerbsunternehmen im Rahmen von Netzzusammenschaltungen zu einem pauschalen Tarif zuzuführen. Bisher werden solche Verbindungen zeitabhängig abgerechnet.

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Die Beschlusskammer entschied ebenfalls, dass eine Anschaltung an 475 Punkten ausreichend und angemessen ist. Mit dieser Entscheidung soll nun ein chancengleicher Wettbewerb zur Telekom möglich werden. Ein von der Telekom unterbreitetes Angebot sah die Beschlusskammer im Rahmen ihrer Entscheidung als wettbewerbsbehindernd an. Dieses sah vor, dass sich die Wettbewerbsunternehmen an über 1.600 Orten mit dem Netz der Telekom zusammenschließen müssen, um bundesweit dieses Produkt beziehen zu können.

"Bei der Entscheidung hat die Beschlusskammer berücksichtigt, dass sich die Deutsche Telekom AG bereits seit geraumer Zeit selbst intern eine entsprechende Vorleistungs-Flatrate für Internet-Verkehr berechnet."

Die konkrete Entgelthöhe wird allerdings entsprechend den rechtlichen Vorgaben in einem gesonderten Entgeltregulierungsverfahren festgelegt. "Wir erwarten jetzt, dass die Telekom innerhalb von sechs Wochen einen Entgeltantrag einreichen wird, um so für die Wettbewerber zügig den Weg frei zu machen, diese neue Vorleistung nachzufragen."


lutsche 23. Feb 2003

Ist das noch aktuell, denn das Datum ist immerhin vom 20,6,02

Jens 20. Feb 2003

wer hat hier geschrieben, dass analog billiger ist? bei dengleichen kabeln (material...

FoxMulder 23. Dez 2002

klar! wenn man nicht gerade rumballern will *g* und nicht länger als 60online std./monat...

Corax 22. Dez 2002

Warum gibts in Österreich für ca. 30 € ne standleitung und hier ist die t-online AG...

Alien-X1 15. Sep 2002

habe mir erlaubt diese Überschrift als neues Thema anzulegen: ( vielleicht gibt es noch...

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