Bundeskabinett beschließt Gesetze gegen Dialer-Missbrauch
Besserer Schutz der Verbraucher vor Betrügereien mit 0190er-Nummern
Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sollen die Verbraucher gegen missbräuchliche Praktiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Mehrwertdienste-Rufnummern, so genannten 0190er-Nummern, besser geschützt werden.
"Die Bundesregierung stärkt durch das heute beschlossene Maßnahmenpaket den Schutz der Verbraucher gegen Betrügereien, die mit den 0190er-Nummern immer wieder passiert sind. Das hilft nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den zuverlässigen Unternehmern, die ihre Dienstleistungen über die 0190er-Nummern anbieten", so Bundeswirtschaftsminister Werner Müller.
Nach der neuen Vorschrift müssen alle Diensteanbieter, die Mehrwertdienste-Rufnummern an Endnutzer vergeben, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweisen und bei Zuwiderhandlung die Nummer entziehen. Im Interesse der Verbraucher können die Diensteanbieter jetzt Unternehmen, die sich wiederholt rechtswidrig verhalten, vom weiteren Angebot aussperren.
Viele Telefonkunden wissen nicht, dass sie die Zahlung von unberechtigten Forderungen, die mit der Rechnung geltend gemacht werden, verweigern können. Hier soll die geltende Rechtslage transparenter werden: Der rechnungsstellende Telefondienstanbieter muss den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass er die Zahlung der mit der Rechnung geltend gemachten Forderungen Dritter verweigern kann. So könne sich der Verbraucher bei Betrugsfällen wie z.B. dem unbemerkten Aufschalten so genannter Dialer-Programme wirksamer schützen. "Es kann nicht oft genug gesagt werden: Unberechtigte Forderungen von Telefondienste-Anbietern müssen nicht gezahlt werden", so das Bundeswirtschaftsministerium.
Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die Telefondiensteanbieter in der Telefonrechnung die ladungsfähige Anschrift aller Dienstanbieter anzugeben, für die Forderungen geltend gemacht werden. Damit habe der Telefonkunde dann die Möglichkeit, sich mit seinen Einwänden direkt an die entsprechenden Anbieter zu wenden.
Parallel zu dieser Verordnungsänderung soll in das Unterlassungsklagegesetz eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach Bürger und Unternehmen, denen unverlangt Waren oder sonstige Dienstleistungen zugesandt werden, einen Auskunftsanspruch gegen den Post-, Telekommunikations-, Tele- oder Mediendiensteanbieter haben. Damit soll verhindert werden, dass sich rechtswidrig verhaltende Unternehmen hinter einer Postfachadresse, einer Faxnummer oder einer Internetadresse "verstecken". Der Verbraucher werde so in die Lage versetzt, seine Unterlassungs- und ggf. Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Die Rechtsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.






Hallo Nicht umsonst gibts Software die einem vor der Einwahl mit einer unbekannten...
Wer kann denn mal helfen? Ich habe die Erfahrung gemacht, daß eine Vorwahl von...
Einige Kommentatoren scheinen in einer Traumwelt zu leben. Wenn die Verhinderung der...
die kontrucktifsten Beitrege komen imer fon den Beßten Läuten Matthias
X85 - das soll doch wohl nur provozieren, gelle? Tantalus - sooo sicher biste auch nicht...
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