Schutzgemeinschaft stellt Strafanzeige gegen LetsBuyIt.com

Mogelte Ad-hoc-Meldung den Aktienkurs hoch?

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre hat bei der Staatsanwaltschaft München 1 auf Grund von § 88 Börsengesetz Strafanzeige gegen das Management der LetsBuyIt.com eingereicht. Die SdK wirft LetsBuyIt vor, in ihrer am 8. April 2002 veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung unrichtige Angaben gemacht und die Anleger bewusst getäuscht zu haben.

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In der am 08. April um 13.39 Uhr erschienenen Meldung hieß es:

LetsBuyIt.com gibt Jahresabschluss 2001 bekannt

LetsBuyIt.com, Europas führender CoShopping Anbieter, gibt seinen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2001 bekannt. Während eines für die Branche herausfordernden Jahres konnte LetsBuyIt.com bei einem Umsatz von EUR 4.7 Millionen ihren Gewinn um 300% auf EUR 1.3 Millionen steigern. Der Verlust pro Aktie sank von EUR 1.83 in 2000 auf EUR 0.48 in 2001. Der Nettobetriebsverlust und die betrieblichen Aufwendungen konnten jeweils um 70 % gegenüber dem Vorjahr verringert werden. John Palmer, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, sagt dazu: "Wir haben uns Ende 2001 stärker positioniert, neue Investments getätigt, das neue Geschäftsmodell erfolgreich implementiert und das Unternehmen schlanker gestaltet. Durch diese Veränderungen konnten wir erheblich Kosten senken und uns auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren. Ausgehend von kontinuierlich steigenden Verkaufszahlen haben wir für LetsBuyIt.com die Möglichkeit geschaffen, innerhalb der nächsten 12 Monate die Gewinnschwelle zu erreichen."

Der Kurs stieg am Veröffentlichungdatum um zeitweise 50 Prozent. Erst um 16.48 Uhr am Nachmittag und nach Aufforderung der SdK hat die Gesellschaft die Meldung in dem Punkt des "Gewinns" wie folgt korrigiert:

LetsBuyIt.com N.V. gibt Klarstellung zum Jahresabschluss 2001 bekannt

Um Missverständnisse zu vermeiden, stellt LetsBuyIt.com N.V. klar, dass es sich in der deutschen Version seiner heutigen Ad hoc-Mitteilung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2001 bei der 300%igen Steigerung des Gewinns auf EUR 1,3 Mio. um den Bruttogewinn (Bruttoergebnis vom Umsatz), wie in der englischen Version veröffentlicht, handelt.

Dem am Abend des 08. April in englischer Sprache veröffentlichten Geschäftsabschluss ist zu entnehmen, dass die Meldung trotz Korrektur ein völlig falsches Bild des Unternehmens darstellt. Im ersten Satz der Meldung wird nach Einschätzung der SdK der Anschein erweckt, dass sich das Ergebnis des Unternehmens besser entwickelte als die Branche. Das sei jedoch keinesfalls so, meint die SdK.

In der Ad-hoc-Meldung ist zwar die Höhe des Umsatzes von 4,7 Millionen Euro erwähnt, nicht jedoch die Tatsache, dass sich dieser im Vorjahr noch auf 38,1 Millionen Euro belief und dramatisch eingebrochen ist.

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