Gericht: KaZaA nicht verantwortlich für seine Nutzer

Urheberrechtsorganisationen unterliegen KaZaA in zweiter Instanz

KaZaA BV hat in zweiter Instanz gegen die klagenden niederländischen Musik-Verwertungsgesellschaften Buma/Stemra gewonnen. Das Amsterdamer Bezirksgericht befand Ende November 2001 in erster Instanz den Filesharing-Dienst noch für schuldig, Urheberrechte der von der Buma/Stemra vertretenen Künstler zu verletzen und verlangte, dass KaZaA Maßnahmen treffen müsse, um die Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden.

Anzeige

Nutzer der KaZaA-Software sind in der Lage, Dateien über das Internet zu tauschen, urheberrechtlich geschützte Dateien mit eingeschlossen. Das Amsterdamer Berufungsgericht entschied nun, dass KaZaA nicht für die Aktivitäten seiner Nutzer verantwortlich ist: "KaZaA hat das Urteil des Bezirksgerichts, welches vorläufig feststellte, dass KaZaA dem Urheberrecht zuwiderhandelt, rechtskräftig angefochten. Sofern irgendwelche verletzende Nutzung mittels KaZaA stattfindet, werden diese Taten durch die Nutzer verübt und nicht durch KaZaA", so das Urteil des Gerichts. Das Berufungsgericht erklärte: "Es ist nicht korrekt, dass (...) KaZa's Computer-Programm ausschließlich für das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken genutzt werden könne."

KaZaA BV sieht das Urteil des Berufungsgerichts als einen großen Fortschritt in der Entwicklung des Internets. "Dies ist nicht nur ein wichtiger Sieg für KaZaA, sondern für das ganze Internet", so KaZaA-CEO Niklas Zennstrom. Angesichts des Urteils sei klar, dass Entwickler von Technik nicht dafür verantwortlich gemacht werden können, was andere damit tun, heißt es weiter in einer Pressemitteilung.

Für KaZaA BV kommt der Erfolg allerdings zu spät, denn auf Grund des Urteils vom November 2001 sah sich das niederländische Unternehmen im Januar 2002 gezwungen, seinen Filsharing-Dienst KaZaA.com an das privat gehaltene australische Unternehmen Sharman Networks zu verkaufen. "Ich habe dieses Urteil mit gemischten Gefühlen empfangen. Sicherlich kommt es zu spät für KaZaA BV. Es ist zu hoffen, dass solche Organisationen wie die Buma/Stemra zur Besinnung kommen und die rechtlichen Kämpfe gegen Peer-to-Peer-Filesharing-Technik stoppen", ergänzte Zennstrom.

Weiterhin im Besitz von KaZaA BV (bzw. dessen Schwesterunternehmen Fasttrack) ist jedoch die Filesharing-Technik, die von KaZaA, Grokster und - bis Anfang März 2002 auch von Musiccity (Morpheus) - eingesetzt wurde.


Kommentieren




Anzeige
  1. JAVA-Entwickler/in
    über Schlagheck Radtke Oldiges Executive Consultants GmbH, Süddeutschland
  2. IT Servicetechniker (m/w) Prozess- und Steuerungssoftware
    Marel Food Systems über Mercuri Urval GmbH, Großraum Osnabrück
  3. Senior Web Developer (m/w)
    Zieltraffic AG, München
  4. Produktmanager / Produktmanagerin
    econda GmbH, Karlsruhe

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       

Meistgelesen
  1. Tablet-Nachfolger

    iPad-3-Teile aufgetaucht

  2. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  3. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  4. ProLiant Gen8

    HP macht Server unabhängig

  5. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 197 | letzter Beitrag 20:47 Uhr

  3. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 13:50 Uhr

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 12:39 Uhr

  5. Kommentare: 100 | letzter Beitrag 20:09 Uhr

Mehr


  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  3. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  4. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  5. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS

  6. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  7. Thermosensor

    Schmetterlingsflügel macht Wärme sichtbar

  8. Deutsche Gamestage

    Call for Papers der Quo Vadis verlängert

  9. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr

  10. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Eye-Tracking: Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple
Eye-Tracking
Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple

Apple hat in den USA einen Patentantrag eingereicht, der eine Benutzeroberfläche beschreibt, die sich der Position des Nutzers vor dem Bildschirm anpassen kann. Die Frontkamera erfasst den Blick des Anwenders und ändert zum Beispiel den Schattenwurf der Icons.

  1. Nicht-Abwerbe-Pakt Google hat mit Apple und Intel gemauschelt
  2. John Browett Apple will mit neuem Chef seine Ladenkette ausweiten
  3. Airport Utility 6 Apple reduziert Funktionsumfang seiner Routersoftware

Test PS Vita: Ausstattungswunder mit Speicherproblem
Test PS Vita
Ausstattungswunder mit Speicherproblem

Zwei Analogsticks und starke Grafik, Berührungs- und Bewegungssteuerung, UMTS und Bluetooth: Sony Computer Entertainment packt in den Nachfolger der Playstation Portable so gut wie alles, was irgendwie Sinn ergibt - nur Speicher etwa für Savegames fehlt der PS Vita von Haus aus.

  1. Playstation Network Umbenennung der Konten und neue Firmware

Bing, Blekko, Duck Duck Go: Googeln ohne Google?
Bing, Blekko, Duck Duck Go
Googeln ohne Google?

Die überarbeitete Version der Google-Suche "Search, plus Your World" hat heftige Debatten ausgelöst. Vor allem der Datenschutz steht mal wieder im Vordergrund der Kritik. "Geht es eigentlich auch ohne Google?", fragen sich daher viele Nutzer. Der Blogger Marcel Weiß hat es 18 Monate lang getestet.

  1. "Focus on the User" Facebook und Twitter zeigen Google, wie soziale Suche geht
  2. Neuer Algorithmus Google straft Seiten mit zu viel Werbung ab
  3. Theseus-Projekt Quote soll die erste Zitate-Suchmaschine Deutschlands werden

Zum Artikel