Anti-Cracker-Gesetz ab 23. März 2002 in Kraft

Stärkerer Schutz für Bezahldienste im Rundfunk und Internet

Ab kommendem Samstag, dem 23. März 2002, tritt das auch als Zugangskontrolldiensteschutzgesetz bezeichnete "Gesetz zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten" (ZKDSG) in Kraft. Es soll die gewerbsmäßige Verbreitung von "Umgehungsvorrichtungen" verhindern, die dazu bestimmt sind, den geschützten Zugang von Fernseh- (PayTV) und Radiosendungen sowie von Tele- und Mediendiensten zu überwinden.

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Zentral ist dabei der Begriff "Umgehungsvorrichtung". Es handelt sich um technische Verfahren oder Vorrichtungen - landläufig auch als Cracks bezeichnet - , die dazu bestimmt oder entsprechend angepasst sind, um einen zugangsgeschützt verbreiteten Dienst unerlaubt nutzen zu können. Die Herstellung, Werbung und Wartung - aber auch der Besitz - von entsprechenden Umgehungsvorrichtungen sind ab Inkrafttreten des ZKDSG strafbar oder können mit einem Bußgeld von bis 50.000 Euro geahndet werden.

Darunter fallen nun also auch Lösungen, die ohne die Nutzung durch von Herstellern geschützte Algorithmen auskommen, also entsprechende Urheberrechte nicht direkt verletzen. Obwohl das Gesetz hauptsächlich vor dem Knacken von PayTV-Angeboten schützen soll, deckt es auch kostenpflichtige Internet-Dienste wie beispielsweise Video-On-Demand oder Online-Spiele ab.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller sieht das Inkrafttreten des ZKDSG als notwendigen Schutz, der für mehr Investitionssicherheit bei den Anbietern von Bezahldiensten sorge. "Dies wird die Entwicklung neuer Informationsdienste der nächsten Generation mit der Hochgeschwindigkeitsübertragung von Sprache, Daten, Grafiken sowie von umfangreichem Video- und Fernsehmaterial beschleunigen und damit zugleich die rasche Markteinführung der modernen Technologien eines breiten Internet-Zugangs insbesondere über Telefonnetz (DSL), Mobilfunk (UMTS) und Breitbandkabel wirksam flankieren", gibt sich der Minister in einer Pressemitteilung zuversichtlich.

Mit dem Inkrafttreten des ZKDSG soll der Rechtsrahmen für E-Commerce um einen weiteren Baustein ergänzt werden. Bereits im letzten Jahr sind mit dem Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und der Neufassung von Signaturgesetz und -verordnung grundlegende Gesetzgebungsmaßnahmen realisiert worden.

"Damit haben wir in dieser Legislaturperiode die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Commerce und die neue Dienste der Informationsgesellschaft umfassend modernisiert und Deutschland eine Spitzenstellung in Europa und darüber hinaus zugesichert", kommentiert Müller.

Das ZKDSG ist eine Umsetzung der vom Rat der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Parlaments erlassenen Richtlinie 98/84/EG vom November 1998 über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten. Der erste Gesetzentwurf zum ZKDSG wurde im August 2001 vorgelegt, verabschiedet wurde das Gesetz Anfang Februar 2002.


bobby 25. Nov 2004

Wie kann ich mit Wlan beim fremden Leuten ins internet kommen? Und was brauche ich ausser...

bobby 25. Nov 2004

Wie kann ich mit Wlan beim fremden Leuten ins internet kommen? Und was brauche ich ausser...

JTR 23. Sep 2003

Was soll das bringen wenn der FTP in Russland, Tahiti oder sonst wo stationiert ist...

Joachim 23. Sep 2003

hallo, habe soeben versucht die Software mit einem Freischaltcode den ich im Internet...

ein lustiger... 10. Jul 2003

hier ein link: http://www.bpst.de/vokabeltrainer/cracked.php3?name=klicker :)

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