OLG München: Provider haftet für Content seiner Kunden

Regressmöglichkeit gegenüber Urheber gegeben

Das OLG München hat eine neue Entscheidung zur "Haftung des Content-Providers" (Az: 6 U 4146/01) erlassen. Demnach haftet ein Provider, der zugleich Domain-Inhaber ist, für "Dummheiten" seiner Kunden, welche letztlich den Content erstellt haben. Der Provider kann jedoch bei seinem Kunden Regress nehmen.

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Zitat aus dem Urteil: "Die Passivlegitimation der Beklagten ergibt sich daraus, dass sie Inhaberin der fraglichen Domain und deren Verwalter ist. Dass sie die Ausfüllung der Homepage der Firma B. überlassen hat, ändert an ihrer Verantwortung nicht, was auch der Beklagten klar ist, wie sich aus dem Nutzungsvertrag Anlage B 2 deutlich ergibt." Damit wird aus dem Schriftverkehr zitiert, dessen Inhalte zwischen den Parteien vorab vereinbart wurden.

Das Urteil erging am 29. November 2001


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