nic.at muss nach Urteil Domain fpo.at abklemmen
Österreichisches Gericht: Mittelbare Beteiligung an Wettbewerbsverstößen
Trotz wiederholter Argumentation der österreichischen Domainvergabestelle nic.at, dass man ausschließlich für die Vergabe einer .at-Domain, nicht jedoch für den Inhalt von Homepages verantwortlich sei, wurde sie vor dem österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH) zur Löschung der Domain fpo.at verurteilt.
Erstaunlich ist für Richard Wein, Geschäftsführer der nic.at, der Grund für die Klage gegen die Registrierungsstelle: die Klägerin, die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), hat anstelle des US-amerikanischen Inhabers der Domain als Verantwortlichen für den rechtsverletzenden Inhalt direkt die Vergabestelle nic.at angeklagt.
Unter der Domain fpo.at erreichte man bislang eine Website, die jener der FPÖ, die sich unter fpoe.at befindet, in weiten Teilen ähnlich sah, doch linkte man von fpo.at auf Webseiten rechtsradikaler Organisationen.
In seiner Begründung führt der OGH aus, dass hinsichtlich der nic.at bei der Vergabe einer Domain in Zusammenhang mit gesetzlichen Verstößen durch den Domaininhaber trotz fehlender Möglichkeit der Einflussnahme eine mittelbare Beteiligung an Wettbewerbsverstößen anzunehmen sei. Er schränkt zwar ein, dass im Zuge der automatisierten Domainvergabe keinerlei Prüfung etwaiger namensrechtlicher Verletzungen Dritter möglich sei, dass nic.at jedoch bei Rechtsverletzungen in Folge der Vergabe dieser Domain, die einem juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig sind, zum sofortigen Einschreiten verpflichtet ist.
"Dieses Urteil wirft für nic.at eine Reihe von Fragen auf, die eine effiziente, rasche und kostengünstige Domainvergabe im Dienste der Internet Community behindern könnten", so Wein. "Denn wer bestimmt, wer als 'juristischer Laie' heranzuziehen ist und welcher Maßstab an ihn anzulegen ist?"
Auf Grund des ergangenen Urteils muss nic.at die Domain fpo.at beseitigen.
Am Rande sei bemerkt, dass die Website www.ogh.at nicht etwa die des österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH) ist, sondern von einem privaten österreichischen Softwareunternehmen genutzt wird.





