Gesetzesentwurf zu Rahmenbedingungen im EU-E-Commerce
Neues Signaturgesetz in Sicht
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen, der vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Werner Müller und von der Bundesministerin der Justiz Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin gemeinsam vorgelegt wurde. Der Gesetzentwurf ist Kernstück eines neuen Rechtsrahmens für die Internetwirtschaft.
Deutschland bringe damit als eines der ersten Länder die Umsetzung der Mitte vergangenen Jahres in Brüssel verabschiedeten E-Commerce-Richtlinie in die parlamentarischen Beratungen ein, so die Bundesregierung. Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf ein Schritt zur Modernisierung des Datenschutzes bei Telediensten unternommen werden. Das Gesetz ist Teil eines Gesamtpakets neuer Regelungen für die Informations- und Kommunikationsdienste, mit dem ein Rechtsrahmen für den neuen Wirtschaftssektor geschaffen werden soll.
Mit dazu gehören der Entwurf eines neuen Signaturgesetzes und eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr. Diese beiden Entwürfe der Bundesregierung werden bereits im Deutschen Bundestag beraten. Sie sollen die Schaffung einer Sicherheitsinfrastruktur für qualifizierte elektronische Signaturen ermöglichen und diese Signaturen im Bürgerlichen Gesetzbuch als gleichwertige Alternative zur handschriftlichen Unterschrift behandeln, so die Bundesregierung.
Ein weiteres wichtiges Ziel dieses Gesamtpakets ist es, den Verbraucherschutz auch im E-Commerce voll zur Geltung zu bringen. Dazu wird auch die Selbstkontrolle der Wirtschaft zunehmend beitragen, z. B. durch Gütesiegel, Verhaltenskodizes und Verfahren zur alternativen Streitschlichtung.
Ziel der E-Commerce-Richtlinie ist es, rechtliche Hindernisse im grenzüberschreitenden elektronischen Waren- und Dienstleistungsverkehr abzubauen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu unterstützen und durch eine Stärkung der berechtigten Verbraucherinteressen zu mehr Markttransparenz und Akzeptanz im elektronischen Geschäftsverkehr beizutragen, so die Bundesregierung. Die Richtlinie soll im Wesentlichen durch eine Anpassung und Ergänzung des Teledienstegesetzes und des Mediendienste-Staatsvertrags der Länder in nationales Recht umgesetzt werden. Denn bereits nach geltendem Recht fallen die von ihr erfassten "Dienste der Informationsgesellschaft" in den Anwendungsbereich der beiden Regelwerke. Dabei geht es um Waren- und Dienstleistungen, die auf Abruf im Fernabsatz und in elektronischer Form angeboten oder erbracht werden.
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