Recht: Entwurf zum Umgang mit Computerkriminalität fertig

Keine substanziellen Neuregelungen des deutschen Strafrechts notwendig

Der Europarat in Straßburg arbeitet bereits seit Jahren an einem "Übereinkommen über Datennetz-Kriminalität", das mittlerweile schwere Kritik wegen Datenschutz- und Menschenrechts-Verletzungen einstecken muss. Im nunmehr vorliegenden Entwurf eines vom deutschen Bundesministerium für Justiz geleiteten Sachverständigenausschusses sollen laut BMWi nun Straftatbestände im Zusammenhang mit Computerdelikten weitgehend mit der vorhandenen Rechtslage abzudecken sein, ohne dass substanzielle Neuregelungen notwendig sind.

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Ziel des Abkommens ist, gemeinsame Leitlinien für Fragen der Sicherheit im Internet im weiteren Sinne zu definieren, z.B. welche Arten von Aktivitäten im Netz kriminalisierbar sind und welche zum Hacken eingesetzten Software-Produkte verboten werden sollen. Solche Konventionen bzw. Übereinkommen des Europarates werden nicht automatisch in die nationalen Gesetze eingeführt, sondern müssen in Deutschland durch einen Beschluss des Bundestages erst ratifiziert und dann gegebenenfalls umgesetzt werden.

Industrie und Wirtschaft hatten bei einer Anhörung im Bundesjustizministerium am 28. November 2000 Gelegenheit, sich über die neuesten Entwicklungen informieren zu lassen. Hiervon haben u.a. der BDI, DiHT, Chaos Computer Club, Deutsche Telekom und die Kirchgruppe München Gebrauch gemacht.

Generell soll sich im Verlauf der Verhandlungen ergeben haben, dass eine weitergehende Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen Rechtsansätze kaum realisierbar ist. Deshalb verbleibt es im Text häufig bei relativ generellen Regelungen, deren detaillierte Ausgestaltung dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber überlassen bleibt.

Nachdem das bereits um ein Jahr verlängerte Mandat der zuständigen Sachverständigengruppe Ende des Jahres ausläuft, ist eine weitere Verlängerung ausgeschlossen. Zu dem Konventionsentwurf wird noch ein erläuternder Bericht erstellt, der voraussichtlich im Frühjahr 2001 vorliegen soll.

Allerdings dauert es noch eine Weile, bis konkrete Umsetzungen zu erwarten sind. Als nächstes ist das Beteiligungsverfahren der Europäischen Versammlung mit einer weiteren Ausschuss-Beteiligung durchzuführen. Mit den dann erarbeiteten Unterlagen könnte sich schließlich der Lenkungsausschuss für Strafrecht Mitte 2001 befassen, so dass eine Entscheidung des Ministerkomittees im Herbst 2001 vorgesehen werden könnte. Erst danach kommt es zur Zeichnung durch die Vertragsstaaten und schließlich zur Übernahme in deutsches Recht mit einer - wo denn im Einzelfall notwendig - entsprechenden Anpassung in den betroffenen deutschen Rechtsvorschriften.

Die offenbar schwammigen Entwürfe des Europarats zur geplanten "Cybercrime-Konvention" stecken unterdessen ein vernichtendes Urteil internationaler Juristen, Datenschutz-Organisationen und Internet-Provider ein. Den zuständigen Bürokraten werden nicht nur empfindliche Eingriffe in die Privatsphäre und die staatliche Souveränität durch grenzüberschreitende Abhörmöglichkeiten vorgeworfen, sondern auch eklatante Verletzungen bestehender Menschenrechts-Konventionen und Datenschutz-Richtlinien. Näheres dazu findet sich unter anderem auf den Webseiten der Global Internet Liberty Campaign (GILC), die sich in dieser Woche in einem offenen Brief an den Europarat gewandt hat.




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