Massiver Ärger durch gekaufte oder gemietete E-Mail-Adressen
So gut wie kaum bekannt ist jedoch, dass solch ungewolltes Spamming auch einen Eintrag in der MAPS RBL (Mail Abuse Prevention System - Realtime Blackhole List) nach sich ziehen kann, was für ein Unternehmen fatale Folgen haben kann:
Die Abfrage dieser Anti-Spammer-Datenbank ist mittlerweile ein Standard-Feature vieler Mailserver, wie z. B. der sehr häufig eingesetzten Software Sendmail. Wenn die IP-Adresse eines Spammers in der RBL gelistet ist, nimmt der Mailserver beim Internetprovider E-Mails von dieser Adresse nicht mehr an. Des Weiteren setzen viele große Freemailer wie HotMail, Yahoo und ebenso AOL die RBL-Datenbank zur Filterung von Spam-Mails ein.
22.000 Systemadministratoren zählen zu den weltweit zahlenden Nutzern der Datenbank, eine unbekannte Zahl weiterer SysAdmins nutzt RBL im Direktzugriff. Die Listung einer IP-Adresse in der RBL hat damit die für die Unternehmenskommunikation fatale Folge, dass dadurch die gesamte E-Mail-Firmenkommunikation zum Stillstand kommt.
Eine noch relativ unbekannte Begleiterscheinung ist, dass es für den beliebten Apache-Webserver zwischenzeitlich auch ein Modul gibt, welches die RBL abfragt. Hosts, die in der RBL gelistet sind, erhalten dann auch keinen Zugriff mehr auf bestimmte Web-Sites. So soll vermieden werden, dass automatische Adressensammler, so genannte Spambots, von den so blockierten Webseiten E-Mail-Adressen "einsammeln" können.
Die Erlaubnis (Permission) des E-Mail-Empfängers ist demnach die Voraussetzung für jedes E-Mail-Marketing. Diese Erlaubnis kann jedoch niemals verkauft, vermietet oder vorausgesetzt werden. Auch der dmmv vertritt die Auffassung, dass der Versand von Marketing-E-Mails ausschließlich an Empfänger zulässig ist, die vorher ihre explizite Einwilligung durch das Opt-In-Verfahren gegeben haben.
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